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veranlassen, den Ruhm und die Wohlfahrt der Staaten mächtig befördern, in-dem sie allen Talenten und Fähigkeiten die Richtung auf das Nützliche, Schöneund Grosse geben. Der König Victor Emanuel, ruhmwürdigen Andenkens, ei-ner unserer Vorfahren, gründete im Jahr 1815, um glänzendes Verdienst in dermilitärischen Laufbahn durch ehrenvolle Auszeichnung zu belohnen, den Ordenvon Savoyen. — Wir sind der Meinung gewesen, dass es Uns zukäme, nachseinem Beispiel und um sein Werk zu vollenden, denjenigen Unserer Untertka-nen, welche, nachdem sie eine andere, nicht minder nützliche Laufbahn als diemilitärische ergriffen haben, durch lange Studien und grosse Anstrengungen dieZierde Unseres Landes geworden sind und demselben wichtige Dienste gelei-stet haben, Ehrenzeichen zu bewilligen. Wir richten hiebei besonders l'nserAugenmerk auf diejenigen, welche dem öffentlichen Unterricht sich gewidmetund Erfolge errungen haben, in die Wir einen um so grossem Werth legen,als von der guten Erziehung der Jugend das Glück der Einzelnen, der Familienund des Staats abhängt. Es sollen also die schon bestehenden Orden und der,welchen zu gründen Wir Willens sind, die Mittel an die Hand geben, die Ach-tung, welche Wir für alle Classen Unserer Unterthanen und für alle nützlichenBeschäftigungen hegen, an den Tag zu legen. Wir haben die Absicht, dassdie Belohnungen, welche Wir zu Gunsten des Civilverdienstes zu gründen be-schlossen haben, nur nach einer strengen Untersuchung der Anrechte des Cau-didaten ertheilt werden, und Wir haben zu dem Ende beschlossen, dass dieseUntersuchung eben denjenigen anvertraut werden soll, denen am meisten darangelegen seyn muss, dass diese Institution sich in ihrem reinsten Glanz erhalte.Die Decorationeu des neuen Ordens werden ein um so grösseres Ansehen er-halten, als sie nur von Männern von anerkanntem Verdienst, in ihren Grund-sätzen und in ihrem Wandel untadelhalt, und eben so sehr durch ihre Anhäng-lichkeit au Unsere Person, als durch ihre Ergebenheit gegen unsere Gesetzebekannt, getragen werden sollen. Aus diesen Gründen haben Wir aus eignerköniglicher Machtvollkommenheit, und nachdem Wir hierüber die Meinung Un-seres Rathes vernommen haben, befohlen und befehlen:
x.
Wir schaffen und gründen auf immerwährende Zeiten den Savoyen’schen Civil-Orden, von welchemWir Uns zum Chef und Grossmeister erklären, indem es Unser Wille ist, dass nach Uns das Grossmeister-thum Unseren Nachfolgern und Erben in der Regierung zukomme.
2 .
Es soll in diesem Orden nur eine Classe von Hütern gehen, welche entweder Inländer sind, oder inUnseren Staaten Ansprüche auf die Erlangung der Rechte desselben erworben haben.
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