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Heinrich’s, stehend und geharnischt) in völligem kaiserlichen Ornate, mit beigefügtem Kamen S. Henricus.In der blauen Einfassung gedachten Schildes geschiehet der Errichtung des Ordens mit den Worten Erwähnung:Fridericus Aiiyustus , D. G. Rex Saxoniae instauravit.
Auf der anderen Seite des Kreuzes ist ein ebenfalls blaueingefasstes Schild mit dem Königlich Säch-sischen Wappen, und in der blauen Einfassung die Inschrift:
,, Virtuti in Rello “
befindlich. Die vier Winkel um das Schild sind mit grünen Zweigen des Sächsischen Bautenkranzes ausge-fiillt. Dies Ordenszeichen ist von dreierlei Gattung, das grosse, das mittlere und das kleine Kreuz, daserstere für die Grosskreuze, das zweite für die Comniandeurs, das dritte für die Bitter.
5.
Die Grosskreuze tragen das grösste Ordeuszeichen an einem handbreiten himmelblauen seidenen Bandemit citrongelber Einfassung, von der rechten Schulter nach der linken Hüfte, und überdies auf dem Bockean der linken Brust einen achteckigen, in Gold gestickten, von einer Spitze zur andern 4 Zoll breiten Strah-lenstern, in dessen Mitte vorherbeschriebeue erste Seite des Ordenskreuzes, mit der Umschrift „Virtuti inRello, “ befindlich ist.
Die Comniandeurs tragen das Kreuz mittlerer Grösse an einem 3 Zoll breiten dergleichen Bande umden Hals, und die Comniandeurs erster Classe noch ausserdem den vorbeschriebeuen Stern auf dein Bockein der geringem Breite von 3 Zoll.
Die Bitter tragen das kleine Kreuz an einem zwei Finger breiten Baude von gleicher Farbe und Ein-fassung im zweiten Knopfloche.
Diese Ordenszeichen sollen von den Mitgliedern zu jeder Zeit getragen werden.
6 .
Ausser dem Könige, als jedesmaligem Grossmeister, und den mit diesem Orden beliehenen KöniglichenPrinzen, darf Niemand das Ordeuszeichen mit Edelsteinen besetzen lassen, dafern er nicht auf diese Art da-mit begnadigt worden ist.
7.
Die Ernennung zu Mitgliedern dieses Ordens bleibt Uns und Unsern Nachfolgern in der Königswürdeallein Vorbehalten, es werden jedoch dabei die Vorschläge des jedesmaligen, die Königlich Sächsischen Trup-pen im Felde commandircnden Generals berücksichtigt werden.
Dieser Militärorden ist nur für die in Künigl. Sächsischen Kriegsdiensten stehenden Oberofficiers vomersten bis zum letzten Grade, ohne Biicksicht auf Verschiedenheit der Confession, adeliger Geburt, oderDienstjahre, bestimmt und eingesetzt. Nur Verdienste, durch ausgezeichnete Handlungen im Felde erworben,und mit Pflichttreue gegen König und Vaterland verbunden, können den Zutritt zum Orden öffnen; keinemOfficier ist aber erlaubt, sich auf irgend eine Art darum zu bewerben.
Sollten sich Officicrs in auswärtigen Diensten, durch mililairische Thatcn im Felde, um die Person desKönigs, die Königlich Sächsischen Lande oder Truppen besonders verdient machen; so behalten Wir Uns undUnsern Nachfolgern vor, solche mit diesem Orden ebenfalls zu begnadigen.
Bei Beförderungen werden die Grosskreuze aus den Comniandeurs, und die Comniandeurs ans denBittern genommen, und es kann kein Bitter in einen höliern Grad befördert werden, der nicht vorher die nie-dern Grade durchschritten hat. Dabei findet zwar keine Anciennete Statt, sondern die hohem Grade müssendurch neuere Verdienste erworben werden; es gilt aber, in der Begel, die Beschränkung, dass das Gross-kreuz nur General - Lieutenants, welche ein Corps im Felde conimandirt haben, erhallen, zum Commandern 4erster Classe nur General-Lieutenants und General - Majors, welche Brigaden im Felde conimandirt haben,und zum Coinmandeur zweiter Classe nur Slabsofficiers, die als solche Feldzügen beiwohnten, gelangenkönnen, ohne dass jedoch das Avancement zu einem höliern Posten in der Armee einen Anspruch auf Auf-riiekung in einen höliern Grad des Ordens giebt.
Wegen besonders ausgezeichneter Verdienste um die Person des Königs, oder um die Truppen, oderauch wegen äOjähriger vorzüglicher Dienstleistung, behalten Wir Uns und Unsern Begierungsnachfolgernvor, in Betreff der Beförderung zu dem nächstfolgenden Ordensgrade, von obiger Begel, nach Befinden, eineAusnahme zu machen.