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auch nach ihrer Entlassung nicht unwcrth gemacht hahen, und sie können des Hechts, sie zu tragen nurdurch richterlichen Spruch «egen Vergehen, welche Cassation, so wie Zuchthaus- oder Festungs - Arrestmit Strafarbeit nach sich ziehen, wieder beraubt werden. Bei geringem Vergehen wird das Recht nur solange entzogen, als die Strafe dauert.
Art. 7.
Wenn gegen irgend Jemand der Verlust der Denkmünze rechtlich erkannt ist, so kann das Hecht, siezu tragen, nur unmittelbar von Uns wieder verliehen werden.
Art. 8.
Das Verzeichniss der zur Tragung der Denkmünze berechtigten oder darauf Anspruch machenden Per-sonen soll Uns vorgelegt werden und darüber von Uns Bestimmung erfolgen.
Es soll diese Unsere Verordnung auf gewöhnliche Art öffentlich bekannt gemacht und in die Larnles-Anzeigen eingerückt werden.
Gegeben Uückelnirg, den 15. November 1831.
(U. SO Georg Wilhelm.
nt. Krieger.
Capaun.
Lippe-Detmold.
Militär - Verdienst-Medaille, in Bronze.
Von Gottes Gnaden Wir Paul Alexander Leopold, regierender Fürst zur Lippe, edler Herr und Graf zu
Schwalenberg und Sternberg etc. etc.
Zur Auszeichnung des Militär-Verdienstes hahen Wir eine Medaille gestiftet, welche an einem rothenBande mit gelber Einfassung im Knopfloch gelragen wird.
Wir beabsichtigen, mit Verleihung dieser Medaille diejenigen, welche durch lange untadelhafte Dienst-zeit, Auszeichnung in mitgemachten Feldzügen oder auf sonstige Weise sich um den Militärdienst besondersverdient gemacht haben oder noch verdient machen werden, ehrend zu belohnen und lassen Wir solches mitder Bestimmung zur öffentlichen Kcnutniss gelangen, dass entehrende Handlungen des Vorrechts, die Medailleam Bande tragen zu dürfen, verlustig machen.
Gegeben Detmold den 16. Mai 1832.
(Die Abbildung der Insignien steht auf Tafel XVII., Figuren 5 und GO
Civil-Verdienst-Medaille, in Silber.
Daneben besteht eine von demselben Fürsten 1816 gestiftete Medaille fürCivilverdieust, deren Abbildung enthält Tafel XVII in den Figuren 3 u. 4.
Auf einer Seite ein Eiclienzweig mit der Inschrift „des Verdienstes Aner-kennung“; auf der andern Seite die Lippesche Rose, darunter ein Vergissmein-nicht-Gewinde, andeutend: das Vaterland wird die Verdienste niemals verges-sen. Band hochroth mit gelber Einfassung.
Für beide Ehrenzeichen wurden eigentliche Statuten nicht ertheilt.