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Fonds ein Pensions-Fond fürWittwen von Dannebrogs-Männern errichtet wor-den. Es ist ferner später bestimmt worden, dass, wenn ein Ritter mit dem sil-bernen Kreuz begnadigt wird, solches immer als ein neuer Beweis königlicherHuld und Gnade zu betrachten sey — und sobald ein Ritter vierter Classe zumDannebrogsmann ernannt wird, trägt er das Kreuz auf der linken Brust und autder linken Seite des Ritterordens; und sobald ein Dannebrogs-Mann zum Rittervierter Classe ernannt werden sollte, trägt er diesen Orden über dem silbernenKreuz im Knopfloch des Kleides. (Siehe Taf. VIU., Fig. 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10.)
Das Ehrenzeichen der Schlacht vom 2. April 1801(Tafel XVIII., Figur 13.)
Nach dem Kampf gegen einen überlegenen Feind auf der Rhede von Ko-penhagen (2. April 1801) befahl der König, dass eine Medaille zum Ehrenzei-chen für die, welche bei dieser Gelegenheit ihre Tapferkeit bei der Vertheidi-gung des Königs und des Vaterlandes bewiesen hatten, geschlagen und dannden Offleieren in Gold und den Uebrigen in Silber zugetheilt werden sollte. Sieenthält auf der vordem Seite einen Löwen, auf dem Vordertheil eines Kriegs-schiffes im antiken Styl stehend, und mit dem rechten eine Keule als zur Ge-genwehr aufhebend. Ueberschrift: 2. April 1801. Auf der Rückseite bemerktman die königlichen Insignien, die Krone, das Scepter und das Schwert: undunten: Knogen hoedrer, Faedrelandel skjönner (der König ehrt, das Vaterlandist dankbar). Im Rand ist der Name und der Grad dessen, dem das Ehrenzei-chen zugetheilt worden- ist, eingegraben.
Da,s Ehrenzeichen für wohlverdiente Arbeit auf den königlichem
Schiffswerften.
(Tafel XVIII., Figur 14.)
Durch Patent vom 29. Jänner 1801 wurde vom König Christian VII. einEhrenzeichen gestiftet, zur Belohnung und Aufmunterung für die Arbeiter aufden königlichen Schiffswerften, die vorzüglich zur Erhaltung der Flotte wirken;