Eönigreicli Hel gleit*
Leopold’s-Orden.
(Siehe Tafel V., Figuren 1 bis 9.)
Cwestiftet von König Leopold I. der Belgier am 11. Juli 1832, zufolge beiderangefügten offiziellen Decrete:
„Leopold, König der Belgier. Allen unsern Gruss zuvor. Wir haben, inLebereinstiniinung mit den Kammern, beschlossen und befehlen Folgendes:
Artikel 1. Es wird hierdurch ein vaterländischer Orden gestiftet, welcherbestimmt ist, die dem Vaterland geleisteten Dienste zu belohnen. Derselbe führtden Titel: Leopold’s-Orden,
Artikel 2. Der König ist Grossmeister des Ordens.
Artikel 3. Der Orden hat 4 Classen: Grosskreuze, Commandeurs,Offiziere, Ritter.
Artikel 4. Die Ordensernennungen gebühren dem König und können Hin-auf den Grund eines königlichen Befehls stattfinden, worin die Ursache derOrdensertheiluug genau angegeben ist. Dieser Befehl muss wörtlich in das amt-liche Blatt aufgenommen werden.
Artikel 5. Jedes Mitglied der Kammern, welches den Orden aus andernGründen, als für militärische Verdienste, annimmt, muss sich einer neuen Waldunterwerfen.
Artikel 6. Die Devise des Ordens ist der Wahlspruch des Landes:,, l'Union fall la force.“ Die Form der Decoration soll durch einen königlichenBefehl näher bestimmt werden.
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