h' .
■ "^.< r'wa cat.
— 76 —
Vereinigter Orden ü. L. F. vom Berg Karmel in Frankreich Q’Ordredes Chevaliers Hospitaliers de Notre Dame du Mont CarmelJ und
des heiligen Lazarus.
Zu besonderer Bekräftigung seines warmen Eifers für die römisch katholi-sche Religion und für die heil. Jungfrau und zu Befeuerung dieser Gefühle heiden höheren Ständen seines Reichs, stiftete König Heinrich IV. im Jahr 1606obigen Orden und erwirkte dafür 1607 die apostolische Bestätigung von PapstPaul V.
Die Zahl der Ritter hing unbeschränkt von der Wahl des Grossmeisters ab;sie konnten sich verheirathen, sogar zum zweitenmal und selbst Witwen neh-men; sie leisteten die Gelübde des Gehorsams und der ehelichen Keuschheit;durften, auch verheirathet, in ganz Frankreich Einkünfte von allerlei geistlichenPfründen gemessen und zwar der Grossmeister bis zur Höhe von 1500, jederRitter bis zur Höhe von 500 Dukaten; vor der Aufnahme hatte jeder sein Glau-beusbekenntniss abzulegen, zu beichten, das h. Abendmahl zu gemessen und zuschwören, dass er die Waffen gegen die Feinde der Kirche auf Befehl desKönigs führen, täglich die Corona der h. Jungfrau beten, an Sonnabenden undFesttagen die Messe hören, Mittwochs kein Fleisch essen, am 19. des Heu-monats, dem Fest der h. Jungfrau vom Berg Karmel, beichten und das heiligeAbendmahl gemessen und in der allgemeinen Versammlung au diesem Tag dieCointhureigefälle dem Ordensschatzmeister richtig bezahlen wollte.
Zu gehöriger Fundirung dieses Ordens hob der König 1608 den St. Lazarus-orden als selbstständiges Institut auf und vereinigte es mit allen seinen Besitzun-gen und Einkünften mit diesem neuen Orden, laut offenen Patents vom 12. April1608, wornach der Orden den Titel „U. L. F. vom Berg Karmel und desheil. Lazarus“ führte, auch den Kammerherrn und Generalmajor Philibert deNerestan, bisherigen Grossmeister des Lazarusordens, zum ersten Grossmeistererhielt. Papst Clemens IX. bestätigte 1668 diese Vereinigung beider Orden,auch die Uebertragung der Verwaltung aller Spitäler, Siechenhäuser, Lazarethedes ganzen Königreichs, welche nicht offene und allgemeine Gastfreiheit übten;namentlich auch die Hospitäler und Anstalten der für erloschen erklärten Ritter-und Hospitaliterorden: des h. Grabes von Montpellier, des h. Jacob vom Schwert,des heil. Grabes, der h. Christine von Somport, U. L. F. der Deutschen, desh. Jakobs von Haut-Pas oder von Lucca, des h. Ludwig von Boucheraumont.Alle diese Güter und Einkünfte wurden in Comthureien etc. (5 grosse Prioreienund 145 Comthureien) für den neuen Orden umgewandelt. Der König war fortan