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seront faits par les düs Relitßeux de ladite Ordre des Celestins, estre fait et construit, edifie et estably auHeu et en la place de notre maison de Villeneuve auprez Soissons etc. il
Hieraus ergibt sich, dass der Orden der Krone wahrscheinlich mit dem
Mönchsorden der Cölestiuer affiliirt, d. h. nach dessen Regel eingerichtet war.
Orden von St. Georg in der Grafschaft Burgund. (Sonst auch Orden
von Rougemont genannt.)
Ritter Philibert von Miolans kam 1390 aus dem Morgenland zurück undbrachte von dort einige Reliquien des h. Georg mit. In einem kostbaren Käst-chen aufbewahrt, gab er sie einer bei Rougemont eigens dafür erbauten Kapelleund versammelte alle Edlen der Grafschaft zum Einweihungsfest. Die Edlenverpflichteten sich dabei, allen von Miolans für diese Kapelle gestifteten gottes-dienstlichen Handlungen beizuwohnen, zu diesem Zweck sich zu einer Brüder-schaft zu gestalten und unter dem Titel eines Batonier (Stabmeister) ein Hauptder Brüderschaft zu wählen. Die Wahl fiel auf Miolans und er schenkte demVerein ein Haus zu Rougemont.
Die Brüderschaft erhielt sich und beschloss 1485 eine neue Einrichtung.Hiernach bestimmte lediglich die Aucienuität nach dem Tag der Aufnahme in denVerein berechnet, den Rang unter den Mitgliedern; am Tage St. Georgs solltejährliche festliche Versammlung zu Rougemont mit Gottesdienst gehalten werdenund jeder Abwesende geziemende Entschuldigung, jährlichen Beitrag und Straf-gebühren dabei einsenden. Nach einigen Vorschriften über alle religiösen Pflich-ten und Verrichtungen, wobei auch von eigenen Priestern der Brüderschaft dieRede ist, heisst es weiter: der Stabmeister soll den Brüdern nur Wein und Brodvorsetzen; aber am Tag St. Georgs Mittags nur eine gekochte Speise und Abendsetwas Gebratenes mit zweierlei reinem und gutem Wein, jedoch ohne alles Ueber-maas; was davon übrig bleibt, vertheilt der Prokurator unter die Armen. Nunfolgen Bestimmungen über die jährlichen Geldbeiträge. Das Stabmeisteramt sollder Reihe nach von jedem versehen werden; wer sich weigert den Stab anzu-. nehmen, zahlt zehn Pfund Strafe, wird aus dem Verzeichniss der Brüderschaftgestrichen und sieht sein Wappenschild aus dem Haus entfernt. Jeder Neuauf-genommene hat binnen Jahresfrist sein Wappenschild in Farben schön ausgemaltdein Verein zu liefern, damit es in dessen Haus an den gehörigen Platz aufge-stellt werde. Wer sich bei eingetretenen Streitigkeiten dem Urtlieil der Brüdernicht fügt, ist ausgeschlossen. Kein Bruder soll über ein Jahr unter dem Bann