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1 (1841) Erloschene Orden
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auch fünf Klassen sind, gibt es Kommandeurs erster und zweiter Klasse. Gewöhnlicher ist aber bei sol-chen Orden die Zahlenbczeichnung: Hitler lr, 2r, 3r Klasse etc. *).

,,Die Verhandlungen der Ordensangelegenbeilen, die Wahl des Grossmeisters, die Aufnahme derBiller und dergleichen geschah früherhin nach der Mehrheit der Stimmen in den feierlichen Versammlungen desOrdens, welche, wie bei den geistlichen Orden, Kapitel heissen. Diese Einrichtung gründete sich auf dieIdee eines gesellschaftlichen Vereins, die bei fast allen altern Orden zum Grunde lag. Nach und nach istman aber hiervon abgegangen und jetzt ist bei allen Orden der llegent des Hauses, dem der Orden angehört,das unumschränkte Oberhaupt oder der Grossmeister desselben, so dass diese Eigenschaft unzertrennlich mitder Regentschaft verbunden ist. Indessen hat doch auch jetzt noch jeder Orden zur Besorgung seiner Ange-legenheiten ein Kollegium, das bald Ordensrath, Ordensconseil, 0r dens kapitel, Ordenscom-mission u. s. w. heisst. Der Chef und Grossmeister des Ordens ist der Vorsitzende davon. Er ernennt dieMitglieder entweder aus eigenem Antriebe oder auf den Vorschlag des Kollegiums. Ein Kanzler, einSchatzmeister, ein Secretär oder wie er auch an einigen Orten genannt wird, Greffier, oft auchnoch ein Cereinonienmeister **) sind die andern beständigen Mitglieder. Davon sind die meisten entwe-der wirkliche Ordensiuhaber, oder sie tragen doch auf irgend eine Art das Ordenszeichen. Auch werden ausden Ordensgliedern in vorkommenden Fällen Beisitzer oder einstweilige Mitglieder vom Vorsitzenden erwählt.Der Kanzler, bei grossen Orden heisst er auch Grosskanzler, führt bei feierlichen Gelegenheiten fürden Ordensherrn das Wort, ruft zu Sitzungen zusammen, leitet alle Geschäfte und verwahrt das Siegel. DerSchatzmeister besorgt alle Kassengeschäfte, erhebt die dem Orden angewiesenen Einkünfte, zahlt diePensionen aus, bestreitet die Unkosten der Verfertigung der Ordenszeichen, Bänder und dergleichen und legtRechnung über alles dies ab. Dem Secretär liegt die Führung des ProtocoIIs im Kapitel, die Besorgungaller Ausfertigungen, Patente, Diplome, die Aufsicht und Ordnung des Archivs ob. Der C eremon i enm ei-st er muss für Anordnung der Feierlichkeiten, so wie für pünktliche Befolgung derselben sorgen. Viele Ordenhaben auch noch einen oder mehrere Herolde, deren Verrichtungen bei vorkommenden feierlichen Gelegen-heiten in Vortragung der Wappen bestehen, oder in Bewahrung der Zimmer, worin die Ordenssitzung ist.Auch einen Historiographen, dessen Pflicht in der Aufsammlung alles dessen, was zur Geschichte desOrdens dient, besteht, findet man hier und da angestellt.

„Kein Mitglied eines Ordens darf ohne die Insignien derselben erscheinen. Die Statuten einiger Or-den gebieten dies sogar unter Androhung des Verlusts des Ordens. Indessen ist es bei Orden, womit ein

Blühende Ritterorden sind diejenigen, die der Souverän und Grossmeister nicht nur fortdauerndanerkennt und deren Ehrenzeichen sowohl Er als sämmtliche Mitglieder tragen, sondern in die auch von Zeitzu Zeit neue Mitglieder aufgenommen werden.

Quies cirende Orden sind solche, die zwar nicht für aufgehoben erklärt wurden, wozu man aber dochseit langer Zeit keine neuen Mitglieder ernannte.

Erlosch en de Orden heissen alle, deren Aufhebung stillschweigend oder ausdrücklich beschlossen ist,deren bisherige Mitglieder aber ihre Decoralionen noch forttragen. Erloschen ist alsdann ein solcher Ordennach dem Tod seines letzten Mitgliedes.

Erneuert sagt man, wenn ein quiescirender, erlöschender oder erloschener Orden wieder hergeslelltwird, oder wenn ein blühender Orden wesentliche Aenderungen in seiner Verfassung etc. erhält.

Unverträglich heisst ein Orden, dessen Statuten festsetzen, dass seine Mitglieder keine andern Ordendaneben tragen dürfen.

Ausser diesen Würdeträgern haben sehr viele Orden für ihre gottesdienstlichen Verrichtungen, fürfeierliche Gelegenheiten etc. ihre eignen Prälaten, Bischöfe, Almoseniere, Dekane etc., einen Gar-derobemeis t er zur Verwahrung und Beaufsichtigung der Ordenskleidnngen. Einen Archivarius zurAufbewahrung aller Urkunden und schriftlichen Ordensverhandlungen. —■ Einen Wappenkönig zu Einleitungund Untersuchung der Ahnenproben etc.; nebenbei ein eignes dienendes Personal von Kanzlisten, Kopisten,Boten, Thürstehern etc.