115
benehmen. Sie sind der geregelten Verwaltungder Monarchie für den glanzenden Vorschub, den ^sie ihrem Handel und Gewerbe leistet, dankbarlichverpflichtet; Görres wird diese Erfahrung zum.Theil selbst schon am Rhein gemacht, und empfun-den haben, daß den Rheinländern grade seine eigneWeisheit früher auch schon eine Thorheit schien.Indessen stimmen darin wieder alle glaubwürdigenBerichte zusammen, daß man in den Rheinpro-vinzen nicht nur eine gesetzliche Aburtheilung desErzbischofs wünscht, sondern sich auch in ein un-behagliches Gefühl versetzt findet, welches durchdie von Berlin aus kommenden Erläuterungenund Proklamationen nicht allseitig beruhigt wird.Man vermißt die Wärme des Ausdrucks, manentbehrt, der Schwachen wegen, ungern der schla-genderen Fakten, die mit einer gewissen Popula-rität vorgetragen werden sollten, man wünscht fürdas ganze Ereigniß einen andern Gesichtspunkt,als den der Insubordination eines Unterthanen;endlich beleidigt es, wenn die Rheinländer von