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daß er sie nicht gekannt hatte, ein Inter-prctationsversuch von außerordentlicher Indiscretionwäre; denn welche Ehre würde es einem Kirchen-sürsten machen, Dinge nicht zu kennen, die fürseinen Glauben Lebensfragen werden sollten! DaGörres sich schämen mußte, einzuräumen: üiclemavutlrolicis nun esse lmdenckam und sich öffentlichüber die Pfiffigkeit und reaktionäre Consequenzseines Clienten zu freuen, so kann er zwar diePreußische Regierung fragen: Ob sie ein Rechtzu Syllogismen für gewählte sechszigjährige Erz-bischöfe hätte? aber doch nicht den Makel vonder Ritterehre des Erzbischofs nehmen; so daßalso die erste Hälfte des Athanasius ohne allenZweck eifert und auch das pomphafte MünchenerGutachten, wenigstens in der Kölner Angelegen-heit, nicht das Mindeste entscheidet.
Obgleich wir diese Blätter nicht der Buch-staben-Erklärung widmen wollten, so möchten docheinige Bemerkungen über das Gutachten hier am