Hochdeutsche Übertragung der Urkunde Staatsarchiv Münster Cappenberg 942,Depositum der Gräfin kielmannscggc.
1461 August 3.
Ich Gert Schillinck von Buxford, derzeitiger Richter zu Werne, bekenneund bezeuge in dieser öffentlichen Urkunde, daß vor mir und dem ordnungs-mäßig zusammengetretenen Gericht, in dem ich den Platz und das Amt desUrteilsverkünders rechtmäßig innegehabt und bekleidet habe, in Anwesenheitrechtschaffener, unten genannter Leute erschienen ist Iohan Niihus, wohnhaftim Dorfe Bork, und vor mir in dem vorgenannten Gericht wahrheitsgemäßausgesagt, bekannt und weiter mit erhobenen Fingern folgenden rechtmäßigenleiblichen Eid bei den Heiligen geschworen hat: er erinnere sich wohl und essei ihm wissentlich bekannt, daß die Herren von Cappenberg den Kornzehntenund kleinen Zehnten seit den letzten 43 Iahren und länger von dem HofeAfhüpper zu Elfe im Kirchspiel Methler im Lande von der Mark erhobenund eingezogen hätten; er wäre eine Zeitlang Knecht gewesen und hätte denZehnten aus dem erwähnten Hof für die genannten Herren von Cappenbergerheben und einziehen helfen; er habe nun auch gehört, daß die Herren vonCappenberg im Besitze dieses Hofzehnten von Smelinges Eltern oder sonstjemandem bis auf den heutigen Tag angefochten und behindert würden.Dieses eidliche Bekenntnis ist vor mir dem Richter Gert Schillinck und vordem vorgenannten Gericht abgelegt, wie angegeben, was gerichtlich festgestelltist, und ich habe meine Gebühr ordnungsmäßig erhalten. Zeugen und Ge-richtsumstand waren: Herr Degenhard Kulingh, Herr Roloff von Langen,Pfarrer zu Bork, Herman von Münster von Dahl, Dietrich von Elverveld,Christian Sweder, der Schulte von Hagen, der Dreenssche und der vereidigteFronbote des vorgenannten Gerichts Iohan Blanckebyle. Zum Zeugnis derWahrheit habe ich, der vorgenannte Richter Gert Schilling? mein Siegel vonGerichts wegen an diese Urkunde gehängt. Gegeben im Jahre unseres Herrnvierzehnhunderteinundsechzig am Tage St. Stephans, als er gefunden wurde.