Z75
len lassen. Dieses war aber von verschlede-neu holländischen Zeitungen sehr unehrerble-tig getadelt worden, und als Friedrich beyden Generaistaacen auf die Bestrafung derVerfasser und Drucker gedrungen halte, hat-ten die Generalstaaren geantwortet, daß siedurch die Verfassung ihres Staates verhin-dert würden, die Anfechtungen des Erbstalt-Halters zu untersagen. Im folgenden Jahre(1785) waren in Friedrichs Nahmen dcirStaaten von Holland und Westfricsiandnoch besondre Vorstellungen gemacht worden.
. Friedrich Wilhelm II schickte, gleich nach demAntritte seiner Regierung (1786 Sept.)den Grafen Görz nach Holland, einen Ver-gleich zu vermitteln. Die Gcneralstaatcn er-klärten diesem aber, daß sie ihr Verfahrennicht anders einrichten könnten, und daß sievon dem Könige die Achtung erwarteten, dieSouveraiue einander schuldig wären. Den-noch setzte der Graf Görz, unterstützt vondem französischen Gesandten Nayneval, seineBemühungen fort. Allein diese blieben sofruchtlos, daß (1787 am 27. May) zu Dor-trecht die Aufhebung der Erbstatthalterwürdeförmlich beschlossen wurde.
Die