Druckschrift 
18 (1807)
Entstehung
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364
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seit dem Barrletractat von 1715, das Rocht,die Gränzftlrungen in den niederländischenFestungen mit dem Kaiser gemeinschaftlich zubesetzen. Diese Festungen waren in demletzten niederländischen Kriege von den Frankzosen zerstört worden *), und es entstandmm die Frage, wer die Wicderhcrstellnngskkosten tragen sollte. Joseph, den es verdroß,in seinen Städten holländische Truppen, dieden vereinigten Niederlanden die Herrschaftüber alle niederländischen Flüsse zusicherten,zu unterhalten, schickte (1782) nach Brüsselden Befehl, alle Festungswerke in den NickVerlanden, die von Luxemburg, Namur, Antkiverpen und Ostende ausgenommen, eingehenzu lassen. Zugleich machte er den Generalssiaatcn bekannt, daß er auch die noch übrikgen Festungswerke der Barriercplätze wollteschleifen lassen. Die Holländer, die bereitsmit England in Krieg verwickelt waren, mußkten, um neuen Händeln mit einer furchtbasren Macht auszuweichen, ihre Besatzungenaus den Barrtereplätzen zurückziehen.

Nachdem nun Joseph die Holländer ausden Niederlanden entfernt halte, rückte er

mit

*) Theil xvi, S. -r-.