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18 (1807)
Entstehung
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348
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ordnung, veranffalten. Diese verlohren je«doch, wegen des Mangels an Zweckmäßigtkett, immer mehr von ihrem Ansehn, bis(1779) ein Vorfall mit einem Müller demKönige die Veranlassung gab, auf eine gänz-liche Reform des Justizwcsens bedacht zuseyn. Der Müller, der Gelegenheit hatte,seine Rechtssache vor den König zu bringen,war, nach der Meynung desselben, vom Kam-mergcrichte zu Berlin ungerecht behandeltworden. Dieß zog dem Knmmsrgerichte denUnwillen des strengen Monarchen in demMaaße zu, daß verschiedene Mitglieder des-selben verabschiedet wurden. Unrer der Auf-sicht des Großkanzlers von Carmcr entstandnun (1780) eine neue Proceßordnung, und(1781) der erste Theil eines neuen Gesetz-buches, zu dessen Prüfung nicht nur einhei-mische, sondern auch auswärtige Rechtskun-dige und Gelehrte, aufgefordert wurden.

Friedrich hatte mit seiner Gemahlin, dieer achtete, aber nicht liebte, keine Kinder ge-zeugt. Die Thronfolge kam daher an denSohn seines ältesten Bruders *) Friedrich

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*) Theil xvi, S. »08.