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18 (1807)
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widerstshlichen Andränge der weltlichen Mächteblos bescheidenes Nachgeben entgegengestelltwerden.dürfte. Um der päbstiichen Würdemm wieder Achtung, nnd anständige Behandslung zn verschaffen, opferte er die wesent ichsstsn Rechte derselben ans. Dem Könia vonNeapel räumte er die von Clemens XI ansgl'ftchtcncn Rechte der geistlichen Hoheit inSiciiien ein; den König von Sardinien besfriedigte er durch die Bestätigung des Conscorbats, nnd er verlangte auch die einaezosgencn LehnZürcr nicht wieder zurück; demKönige von Spanien bewilligte er die Bcseshung aller geistlichen Stellen, 52 unbedeustcndc ausgenommen, und den willkührlichenGebrauch der spanischen Kirchcngüihcr; erentsagte auch allen Ansprüchen, welche diepäbstiiche Kammer auf die Veriasscnschaft derspanischen Geistlichen, und die Einkünfte dererledigten Bißthümcr, bisher gemacht hatte.Wenn Benedict XIV durch das, was er hierbewilligte, Achtung oder wenigstens Freundsschafc für sich erwarb, so trug er doch dasdurch zur Wiederherstellung und Befestigungdes päbstlichen Ansehns wenig bey. (st.1758 May.)

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