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dem Gebiethe derselben lagen, heraus. Je-nen war, im westphälischcn Frieden, dieFortdauer ihrer Ncichsunmittelbarkeit feyer-lich zugesichert worden. Indessen schien dieSache doch noch einer zwcydeutigcn Ausle-gung unterworfen. Ludwig wartete auch mitder Ausführung seiner Ansprüche gar nichtlange. Schon einige Jahre nach dem Frie-den (165z) wurden von den Reichsstädten,und der Neichsritterschast, darüber Klagengeführt. Da halfen aber weder Klagen,noch Vorstellungen und Unterhandlungen.Ludwig bemächtigte sich (167z) der zehn el-sassischen Reichsstädte, ließ ihre Festungs-werke schleifen, und zwang sie zur Unterwür-figkeit. Weder in den Unterhandlungen, nochin dem Friedensschlüsse zu Nimwegen, wurdewegen ihres Schicksals etwas ausgemacht.Ludwig hielt sich deswegen berechtigt, sowohldie Reichsstädte, als die Neichsritterschast imElsaß, huldigen zu lassen. Hierzu Mußtensich auch die unmittelbaren Neichsstände, dievon den lothringischen Bisthümern etwas zuLehn trugen, verstehen.
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