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Es kam jedoch darauf an, daß Karls VI Erb,folgeordmmg nicht allein von seine» Reichs,und Laudständcn, sondern auch von den aus,wärrigen Mächten, genehmigt wurde. Dießwar mm 20 Jahre hindurch der vornehmsteZweck von Karls VI Bemühungen. Beyden Ständen der verschiedenen Erbländerwurde (von 1720 bis 172z) dieser Zweckohne große Mühe erreicht; desto lebhaftereUnterhandlungen aber kostete es, die übn,gen Mächte für die Annahme der pragmati,scheu Sanction zu stimmen, und dieß warjetzt ein Hauptgegenstand des Congrcsses zuCambray, der endlich nach zwey Jahren(1724 April) eröffnet wurde, aber im folgen,den Jahre (1725) ein Ende nahm, ohnedaß etwas ausgemacht worden war. DieUneinigkeit dauerte vielmehr ununterbrochenfort. Die kaiserlichen, spanischen und sardi,«ischen Bevollmächtigten schienen die Absichtzu haben, in Ansehung übertriebener Förde,rungen zu wetteifern; am meisten aber über?spannte sie der Herzog von Parma, der,ausser der Unabhängigkeit seiner Hcrzogthü,mer, die Ersetzung aller Coutributionen, dieer an den Kais»? hatte entrichten müssen,
und