Druckschrift 
4 (1802)
Entstehung
Seite
439
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hundert Millionen Thalern, den Tiberiusgesammelt halte, nach wenig Iahren ver-schwunden war. Und nnn erlaubte sich Calignla,um wieder Geld zu bekommen, die ungerech-testen und schändlichsten Mittel. Er stand inder Meynung, der rechtmäßige Eigenthümeraller Gücher der römischen Privatleute znseyn. Daher hielt er sich auch berechtigt,die ältesten und ehrwürdigsten Gesetze überdie Erbfolge aufzuheben, und auf den letztenWillen derer, die ein für seine Habsuchtreihendes Vermögen hinterließen, gar keineRücksicht zn nehmen. Es war ihm schongenug, wenn jemand versicherte, gehört znhaben, daß der Verstorbene die Absicht gehabthätte, den Monarchen zum Erben einzusetzen.Manche setzten, um ihren eigentlichen Erbendoch etwas zu retten, den Kaiser unter dieZahl derselben, und da bewies er sich wohlso undankbar, daß er ihnen, wenn sie ihmzu lange lebten, vergifteten Kuchen, odervergiftetes Confect, zuschickte, weil sie, wieer mcyntc, durch die Fortsetzung ihres Lebensseiner gleichsam spotteten. Ein Reicher warin seinen Augen ein todeswürdiger Verbrecher,und er fand es unverschämt, reicher als Er

seyn