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4 (1802)
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punischen Kriege war diese Bürgcrzahl auf157,000 herabgeschmolzcn; aber seit demBundesgcnossenkriege, da so manchem BewohnerZtalicns das Bürgerrecht zu Theil wurde,wuchs die Zahl der Bürger bis auf 400,000au, die, nebst ihren Weibern und Kindern,etwa 2,250,000 Seelen, also nicht viel überden vierzigsten Theil des römischen Staates,ausmachten. Diese bestanden ursprünglich ausPatriciern und Plebejern. In der Folge bil«dcts sich aber aus den letzter», die als Reiterdienten, und daher ein Pferd halten mußtten, ein niedrer Adel, der Stand der Eguites,oder Ritter.

Diese Bürger waren die eigentlichen Glie»der des römischen Staates, die in den Bür«gcrversammlungc», oder in den Comiticn, ander Verhandlung der wichtigsten Staatsange«legcnhcitcn, und an der Wahl der vornehm«sren obrigkeitlichen Personen, Antheil nahmen;die, unter andern Vorrechten auch das wich«tige genossen, daß blos die Vürgerversamm«lung über ihr Leben und ihr Vermögen ent«scheiden dürfte. Darf man sich also darüberwundern, wenn mancher römische Bürger ein

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