Druckschrift 
3 (1801)
Entstehung
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250
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zum Vortheile der Plebejer, der römischenVerfassung eine andere Gestalt gaben. Bis-her hatten die Beschlüsse der Tribusvcrsamm-langen der Bürger, bey welchen die gemeinenweit mehr Stimmen als die vornehmen hatten,nur für jene eine Verbindlichkeit erzeugt.Jetzt wurde aber ausgemacht, daß sich dieseVerbindlichkeit auf alle Bürger des römischenStaates erstrecken sollte. Sonst maßten sichmanche Obrigkcitspersonen eine so große Ge-walt an, daß sie behaupteten, man könnesich von ihre» Aussprüchcn nicht auf dieBürgcrvcrsammlüng berufen. Diese Anmaßungwurde aber nun aufgehoben, und man drohetesogar demjenigen, der dieser Verordnung zu-wider handeln würde, mit dem Tode. Hier-durch befestigten sich die Bürgsrtribunen imBesitze des Rechtes, über die wichtigstenManner des Staates zu entscheiden. Beydieser Gelegenheit wurde auch verordnet, daßdie Beschlüsse des Senats künftig im Tempelder Ceres aufbewahrt werden sollten, damites nicht mehr in der Gewalt der Consulnstehen möchte, eine ihren Absichten ungünstigeVorordnung wieder zu unterdrücken. Soarbeitete sich der Stand der gemeinen Bürger,

oder