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öffentlichen Feierlichkeiten blos an dem vor-nehmsten Sitze, und Hey Gastmahlen an derdoppelten Portion. Sie konnten, eben so wiejeder andre Staatsdicncr, zur Verantwortungund zur Strafe gezogen werden. Ihr Ansehnwurde von den Ephoren immer mehr ein-geschränkt.
Diese Ephoren, oder Staatsaufseher, warenanfangs eigentlich nur Gehülfen der Könige.Sie sollten ihre Stelle zur Zeit des Kriegesversehen; sie maßten sich aber in der Folge im-mer größere Rechte an. Ihre Anmaßungenbegünstigte die Bürgcrvcrsammlung, derenVorsteher und Vcrthcidigcr sie waren. VondcrBürgervcrsammlung wurden sie auch gewählt,und sie bekleideten ihre Stelle nicht länger alsein Jahr. Zu ihren vornehmsten Pflichten undGeschäfften gehörte die sorgfaltige Aufsicht überdie Verwaltung der Gerechtigkeit, und die ge-naue Befolgung der Gesetze, gehörte die Ober-aufsicht über die andern Obtzgkeiten, über dieErziehung der Zugend, über das sittliche Be-tragen der Bürger, gehörte die Vollziehung derSchlüsse, welche die Bürgerversammlung faßte.Sie befanden sich überhaupt im Besitze der.vollziehenden Staatsgewalt, und ihr Ansehn^ war
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