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WillkührS. Eben dieses war bey den Sy-rern und Israeliten der Fall; doch vcrricthcndie Könige der letzter» eine große Neigungzur despotischen Regierung. Auch die Königeder Scythen mußten sich mancher Einschrän-kung unterwerfen; sie standen aber dennochbey ihrer Nation in der größten Hochachtung.Zn Griechenland hatten sich die meisten Kö-nigreiche in demokratische Republiken ver-wandelt.
Die Gerichtsverfassung war bey den Ae-gyptern, Babylouiern, Israeliten und andernVölkern mehr schon sehr zweckmäßig einge-richtet. In Aegypten war ein höchstes Reichs-gericht vorhanden, welches aus i Präsiden-ten und zc> Beysitzern bestand. An der gold-nen Halskette des erstem hicng das Bild derWahrheit oder der Gerechtigkeit. Die Nechts-händel wurden schriftlich abgehandelt. Beyden Griechen hielt man auf öffentlichen PlätzenGericht. Die Richter, Männer, die Alterund Erfahrung ehrwürdig machten, saßenauf steinernen Bänken, und hielten zum Zei-chen ihrer Würde einen Sceptcr oder Stabin derHaud. Die Versammlung pflegte einen
Kreis