te däs gewaltsame Verfahren der Herzoge,Grafen, Bischöfe, und anderer Mächtigen,doch noch immer fort; so beweisen die GesetzeKarls des Großen und Ludwigs des Fromme»doch hinlänglich, daß auch unter ihrer Negie-rung unzählige Personen ihres Lebens, ihrerFreyheit, und ihrer Güther beraubt wurden,und daß die geistlichen Herren den weltlichenwenig vorzuwerfen hatten. So wenig ließendie Edlen von jeher sich einschränken! UnterLudwigs schwachen Nachfolgern maßten sich je-ne Herren eine immer größere Freyheit an.In Frankreich mußte schon Karl der Kahle denEdlen versprechen, daß er, ohne ihre Einwil-ligung, keine wichtige Staatssache vornehme»wollte. Ja, er mußte ihnen das Recht zuge-stehen, seinen ungerechten .Handlungen mit be»wassneter Hand sich widersetzen zu dürft».Das königliche Ansehn verminderte sich immermehr. Der Stand der ehemaligen Freyen, derim Könige keinen Schutz mehr hatte, wurdefast ganz vernichtet, bis er, um sich aufrechtzu erhalftn, in. den Städten seine Zufluchtsuchte, bis eben diese freyen Bewohner der
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