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sie dahin zu bringen, daß ihm (seit 1Z27)alle diese Fürsren, zwey ausgenommen, ihrLand zu Lehn austrugen. Der Besitzer derbeydcn noch unabhängigen FürstcnthümerSchweidnitz und Zaucr, der Herzog Volk,hatte weiter keinen Erben, als seine NichtsZinne. Diese reiche Prinzessin bestimmteKarl IV für seinen ältesten Sohn, Wenze-slaw; als dieser aber starb, heyrathcte sieKarl selbst. Dadurch wurde er (1355)Sberhcrr von ganz Schlesien, und von dermit demselben vereinigten Obcrlausitz.
Die Mark Brandenburg, die der KaiserLudwig von Bayern seiner Familie zugeeig-net hatte, besaß der Kurfürst Ludwig derRömer mit seinem jüngcrn Bruder Otto ge-meinschaftlich. Mit diesen bcyden Fürstenschloß Karl IV (iz6z) einen Erbfolgcvertrag.Als nun Otto, nach dem Tode seines alternBruders, seinen Vetter, den Herzog Fried-rich von Bayern, zum Erben einsetzen wollte, 'nothigte ihn (lZ7Z) der machtigere Karl,die Mark Brandenburg seinen Söhnen für200-000 Goldguldcn abzutreten, und auchdiese bekam Otto nur halb. Da nun die
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