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mäncnpächter im Verhältniß drei Mal so vielSteuer, als der Pachter eines adeligen Gutesu. s. w. Bei einer Berathung erklärte deßun-geachtet ein Edelmann: die auszuschreibendeSteuer müsse allein dem contribuabcln Bauer-stande aufgelegt werden, denn er könne es gegenseine Gläubiger nicht verantworten, auch nureine Metze zu liefern. — Ein Anderer sagte:Das Verhältniß des Bauern zum Edelmannesteht gar nicht fest; deshalb kann dieser jenengesetzlich nach Willkür behandeln. — Den,durch die neue Erlaubniß der Wollausfuhr ent-stehenden, ungcmein großen Gewinn, ließen sichdie Schafzüchtcr in der Stille sehr gern gefal-len; als aber gleichzeitig die Freizügigkeit dermisbräuchlich an die Scholle gebundenen Knechteund Mägde in Vorschlag kam, erklärte ein Graf(einer der größten Schafzüchter) in seinem anden Kanzler gerichteten Schreiben: Die Urhebersolcher Ideen sind Catilinas, die den König und