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Vortrag zur Gedächtnißfeier König Friedrich Wilhelms III, gehalten am 3. August 1843 in der Universität zu Berlin
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Unabsetzbare Beamte sind sür jede Lässigkeit,jedes Unrecht strafbarer als absetzbare Lohn-diener; von einem Heere freier Manner ver-langt man mit größerem Rechte Begeisterung

gültigkeit auch auf den Bau der Perioden erstreckt, gebenwir folgende zur Probe: Nachdem unser Staats-Mini-sterium uns vorgetragen hat, daß, da ein großer Theilderjenigen Befugnisse, welche bis jetzt den dem Ccnsur-wesen vorgesetzten Ministern zustanden, auf das nachunserer Verordnung vom 23. Febr. d. I. zu errichtendeOber-Ccnsurgcricht übergegangen, dasselbe aber an dieseither von den Berwaltungs-Behörden ertheilten Vor-schriften nicht gebunden ist, sondern nur nach Gesetzenzu entscheiden hat, das Bedürfniß obwaltet, mehrerendieser Bestimmungen, welche seinen Wirkungskreis be-rühren und deren Aufrechthaltung nöthig ist, so weit esnoch nicht geschehen, Gesetzeskraft zu verleihen, so wiedem Minister des Innern in Bezug auf die Ausübungmehrerer Befugnisse, welche nach der gedachten Ver-ordnung von den bisherigen Censur-Ministern auf ihnallein übergegangen sind, einen gesetzlichen Anhalt zu ge-ben, und daß es hierbei möglich ist, der Gesetzgebungüber die Presse durch Aufhebung oder Vereinfachung