dachtnißfeiern begründet, welche die Vergangen-heit in das rechte Licht stellen, den Blick für dasEntfernte scharfen, die Einseitigkeit spaterer Ur-theile berichtigen, und die Dankbarkeit neu bele-ben für das durch Kraft und Weisheit frühererGeschlechter löblich Gethane und Vollbrachte.Die Zeit der Regierung König Friedrich Wil-helms UI liegt indessen noch so nahe, daß esüberflüssig erscheinen könnte, die Aufmerksam-keit auf dieselbe richten zu wollen. Und dochläßt sich nicht laugnen, daß die Urtheile übergroße Maßregeln des Königs nicht blos deshalbschon früher untereinander abwichen, weil all-gemeine Übereinstimmung in menschlichen Ange-legenheiten unerreichbar, ja nicht einmal heilsamist; sondern auch weil die ehemaligen Zustandeund die Gründe ihrer gesetzlichen Änderungnicht mehr hinreichend gekannt sind. Da jedochmein verehrter Vorganger im Amte, sowie ichbereits vor mehren Jahren, den Versuch mach-
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Vortrag zur Gedächtnißfeier König Friedrich Wilhelms III, gehalten am 3. August 1843 in der Universität zu Berlin
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