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Ncsolutnm
Hochlöblichcm Stadtrath wäre dieses mittels Verstellunganzuzeigen und gehorsamst zu bitten vorbenahmste zur Ein-lassung in die Handlung mit Nachdruck anzuhaltein
Am 10. April 1780 wurde Daoid als Bürger seinerVaterstadt angenommen und über seine Aufnahme in dieInnung gibt nachstehendes Aktenstück Kunde:
Actum Mannheim, den 24. April 1780.Nnm. 1. Erschiene hiesiger Handlnngs Verwandter SohnHerr Johann David Frohn, welcher mit Maria, gebohreneKramerin von Frankfnrth gebürtig, Vcrhenratct, und bäte, daEr würklich zum Bürger dahier aufgenommen seyc, Ihnenunmehrv auch der Handlung einverleiben zu mögen.
Alan hat von Jnnnngs-Wegen diesem Gesuch zu will-fahren keinen Anstand gefunden, und dahero wurde Herr JohannDavid Frohn nach zuvor bezahlter
Ein- und Ausschreib-gebühr ...... 3 fl —
Gest. Papier — „10
Jnnnngsanfnahinsgebühr 3 fl —
Gest. Pap „8
Für Einkaufung dessen Frau Eheliebsten . . 15 fl -
Pro Privilegio „12
21 fl 30
zum Handlungs-Jnnnngs-Mitglied auf- und angenommen.
Sodann deponiret derselbe zur Sicherheit der Handlung,gestalten Kurfürstliche Hofkammcr die Hülste von der Jnnnngs-anfnahms-Gcbühr für sich anverlanget, einsweilen und bis
zu Entscheidung dieser Sache 1 fl 30
Bemerkenswert ist, daß seine Frau als eine Auswärtige10 Thaler Einkaufsgeld zu zahlen hatte.
Zwei Töchter waren dem Ehepaar Frohn beschieden, dieälteste Snsanna Elisabetha, meine Großmutter, am 4. Februar1782, die jüngere Karoline am 19. Februar 1784 geboren,deren Pate ihr Onkel Carl Philipp Frohn war.