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mit ihrer Mutter, sie ist als erblühte Jungfrau mit freund-lichem heiteren Antlitz dargestellt, sie trägt gepudertes Haar,weißes Spitzenhänbchen, freien Hals von Spitzen umrahmt,weißseidcnen Überwurf mit Spitzenverbräumnng.
Die Bilder sind 1760, 1771 und 1777 gemalt, alle vondem Kabinettsportraitmaler des Kurfürsten und Professor andcr Zeichnungsakadcmie Heinrich Carl Brandt (1724 bis 1787).
Unter seinen Berufsgenosscn kam Frohn zu Ehren undAnerkennung.
So wurde er schon am 17. November 1744 zum Seniorder Zunft vorgeschlagen, am 29. Juni 1748 wiederholt sichder Borschlag und ans erneuten Vorschlag vom 21. Mai 1750wurde Frohn am 26. Mai 1750 zum Senior gewählt.
An der Spitze der Handlungszunft standen damals vierZunftmeister und sechs, später mehr Senioren, welche hand-gelübdlich vom Bürgermeister verpflichtet wurden.
Die Zunftgcnosscn batten sich bei dem Jahrestag insauberer feiertäglicher Kleidung, einem Paar Handschuhen undeinem spanischen Rohr, die Senioren in tuchenen, sauberenblauen Mänteln zur Znnftversammlung einzufinden, bei Strafevon 30 Krenzern.
Bei dieser festlichen Veranstaltung durfte nicht unmäßiggegessen und getrunken werden, bei Strafe von 40 Kreuzern.
Die Zunft zählte damals rund fünfzig Mitglieder.Frohn war inhaltlich der Protokolle ein eifriger Besucher denVorstandssitzungen, Zunftversammlungen und Sessionen.
Bis zum Jahr 1769 bekleidete Frohn das Amt desSeniors, dann legte er dasselbe nieder.
Darüber gibt das nachstehende Protokoll Auskunft:Actum Mannheim, d. loten Novembris 1769.
Praesents:
Chnrpfaltz Regierungs Rathen und Stadt-DircctorcTit: Herrn Gobin.
Da gelegenheitlich jener, von dahiesig VerbürgerterGalanterie Händlern unterm 19tcn Septembris n. c. über-