Druckschrift 
Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
Seite
315
Einzelbild herunterladen
 

X.

^ O

^ir.>

!5F^°

'i.

ß

.<.'^7...MB ^

chH c ZI5) ö*

d O ? I

Durchleuchtigster Shurfürst / Gnadigster Hm.

Hne ist zwaren nicht/daß bey der/bey dem im Jahr 171?. vorgewesenenallgemeinen Gültch-und Bergischen Landtag / wider allesVermuthen/zu einem Höchstpreißl. Reichs-Hoffrath erfolgter Landtständischer^^ellariyn darzu mit veranläßet worden seynd ,- alldikweilen aberunsere Monon nicht gewesen / mir Ew. Churfürst!. Durch!. a!6 un-serm gnädigsten Churfürsten und Landts-Herrn in eine wettläuffigeUns unerträglich fallende Handlung und widrige Aufsführung einzulaßen / son-deren vielmehr alsgetrewe unterthänigste Unterthanen / gleichwie solches mit Her-gebung allmügtichen Beytrags / von uns bis dahero cominmrt worden / alleLandtfürstl. Unsgeoeytlgste Kesoluriones auff die solchen Endts unterthänigst vor-gestellt Beschwernüßen gehorsambst außzubitten ; und Wir dan bey dieser letzte-rer unserer Meinung ferner festiglich beharren / und dahero die wegen oberw.äj)s?el!ari0n ertheilte (Mlkrurion würcklich eingezogen ; Als bitten Ew. Chur-fürst!. Durch!. Wir unterthänigst / daß dasjenige / was von Uns in dieser als ei-ner so wichtiger Sachen als nicht gnugsamb erwogen / und folgsamb all zu prscci-firzmcr vorgangen seyn mögte / nicht zu Ungnaden auffgenohmen / sonderenWir / und Dero getrewe Bürgerschafft in Dero Hochsürstl. Hulden und Mildecominuiret / mithin in vorfallenden allgemeinen Landts Okeribus, und etwa ver-hoffmder Kc<Aiücarisn der ^arricul / nach propstti-on übriger Stätt -und Aembter/sorr übriger Uns obligender schwerer Lameral prXstanclorum conliclcrirt / und ingnädigste Erwegung gezogen werden mögen. Ewer Churfürst!. Durch!, zu langwehrender glücklicher hoher Regierung Gottes Allmacht-zu hohen Hulden undGnaden aber uns unterthänigst empfehlen

dlum. 14.'

Ew.LHurfürstl. Wurchl.

^Mlcircben den l7.tM

IM 17^^.

Unterthänigst - GehorsambsteBürgermeister und Rath

'rkeoä. ttueciix Bürgermeist.

c 0 p 1

Durchleuchtigfter rr.

denen vor und nach zwischen der Haubtstatt Deuren ^uMrat,undgemeiner Bürgerschafft entstandenen (^lkoniM , und dabey pro-Mitten vocumcnriz werden Ew. Churfürst!. Durch!. Sich gnädigsterinneren / fonsten ferner unterthänigst angewiesen werden kan / daßdie Bürgerschafft der Haubtstatt Deuren in der Police/ besondereheylfambe privile^iu, unter anderen auch dieses gehabt / daß KlÄAi-Mm- bey bevorstehenden Landtagen mit der Bürgerschafft / als nemblich vonderselben vorgestelte 21. Zunfftmeistere über die Landtags fairen ccmfcriren / undalso commuoicÄro do^iilio die Vollmacht für die Landtags Oepumros eingerichtetwerde; ?l^un hat zwaren die mchriste Privileg der Bürgerschafft

schon zimlick eingeschräncket / dahedoch Dieselbe von angeregtem Landtags Privilegnoch vor kurh x-mcüret bat; Indessen aber bey jüngst gewesenen und jetzigenLandtagen sich unterstanden / ohne der Bürgerschafft von denen Landt-

Kkkkk ^ Tags-

Num.ls«