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^.elatio particularisGülischer Haubtstätten Oepmirten.
^larcie VM I I.tM ^ußuk. 1722.
MffMro Churfürst!. Durch!, unterm ^y.ten negsthingelegten Monaths Zu-lu ui ertheilte gnädigste «.c5o!urivne« müßen Gülischer Landtständen
von Haubtstatten anwesende OepurarL dssunterthänigste kelzrumw t^rricu-!ar, erstatten : wie daß Siezwaren dießmahllger-durch denRitterbürtigenZ/ncUcmntüocione exkibicencier tt. vicj.^aZ. 285» 5ub 142.
Num. Z.
di. lo.
U.eto!utio Serenissimi LlcAoriz,
Auff die von gesambten Gülich-und Bergischen LandtständenUnterm Il.ten dieses abgestattete Kelsriones , äe Oarc>
Veneriz dtN 2l.tM /^u^uss. 172.2..
Hro Churfürst!. Durch!, haben Deroselben seines allingen Inhalts gehör-sambji vortragen laßen / was von Venen Vermahlen in Dero kct'iäentz»Statt Düsseldorfs versambleten getrewen / lieben Gülich-und BergischenLandtständen / denen von Höchstgevachter Ihrer Churfürst!. Durchl. zusothanen Landtags Handtlungen :c. viä. 2.8 s. 144.
5?UM.t).
U.e1ztioni8 tertise dc»mmunis in?rin-cipslizgesambter Gülich-und Bergischer Landtständenvon Ritterschafft und Haubtstätten.
Übergeben 8oiis den 2O.ten ^u^ust. 1722.
'Hrer Churfürstl» Durchl. letztere unterm -.i.ten nechst hingelegten Monats^UZulU cvmmunicirte gnädigste Ke5c>lunvn , auss die unciccimä eju5c!cm UN-terthänigst erstattete K-larion haben anwesende Gülich*und Bergische ge-sambte Landtstände von Ritterschafft / und Haubtstätten mit unterthämg-siem^es^eÄ verlesen: etc. vich?aZ. 2?o.lub>?um. 145.
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Hochedele/ Hochgelehrte/Wohledele und Wohlweise Bürger-meister und Rath der Haubstatt NN. Eußkirchenunsere Vielgeehrteste Hereen.
Je mißlich es annoch bey wehrendem Landtag mit des lieben Vatter-landtskünfftiger erosperugt undWohlfarth außsehe / da die Kiajor»dasjenige / was von Seithen Ihrer Churfürst!. Durchl. anverlangtwird / blind zu befolgen / und durchzutringen suchen / solches werdenunsere Vielgeehrteste Herren vermuthlich von denen bey anhaltendenLandtags Handtlungen anwesenden Herren Oepurimn mit mehrerenumbständtlich vernohmen haben ; ..Wir seynd auch nun zwarn geneigt / in Ge-folg Ihrer Kays. Majest: allergnädigster Willens-Meinung/Ihrer Churfürstl.Durchl. unserem gnädigsten Landts'Fürsten und Herren in Ntöglichen xalübus
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