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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Merdm'chlcuchcigster!c.'

Allcrgiiädigstcr Kaysir / König und Her! /. Her^

^ Achdem Anwaldts Gnadigster Hm Princips! seither deme/ daß SeineChurfürst!. Durch!, die hierbcy allerunterthanigst pr^lemirende nähereund außführliche veän^ion und Anzeig :c. verfassen lassen/die glaub-M N fasste Nachricht ohnvermuthlich erhalten haben/ daß Ewer Kayserl.Majest. unterm Nahmen der Gülich-und Bergifchen Landtständenpr<^ concetlenclis LollcÄlS zu Fortsetzung des proccszüs und der aller-gnädigst erkenten LommiKon suppliciret werden dörffen ; und aber auß denenletzteren Landtags-Handtlungen/ und ewerer Kays. Majest. darüber eingegebenenallerunterlhänigsten Anzeigen allerdings bekant ist / daß von ermetten Landtstän-den pcr msjora^oüeZiorum eine t)epucacion an Höchstgedachte Ihre ChurfürstticheDurch!, rclolviret / auch in Behueff dergleichen Oepuranonen / und zwaren-lischer Seiths / wie auß dem heut bey Eingangs erwehnter Occhiäwn 5ub dluin»T7.mit übergebenem^chuncw lmcu zu ersehen/ allein 8c>vo. Fiorin verwilli-get worden; als können mchrhöchstged. Ihre Churfürst!. Durch!, sich keineandere Vorstellung machen / dan daß sothanes ?erimm lediglich von einigen Ruhe-und Friedhäffigen Zinguliz, welche nach Fortsetzung des Processe , und dieHändeinder-daran gewiß keinen Dheil habender gemeiner Lonrribuentm Beutel zuschla-gen ein ohngezienzend-und dennahlen allzufrühezeitiges Verlangen tragen / herge-Possen-mithin als denen klajoribuz e chsmerro entgegen lauffend-unstarthafft undallerdings straffbahr--auch allenfals / da die Mittelen zu Fortsetzung der feyerlichbeschlossener vepurstwn überflüssig verwilliget / und vorhanden seynd / gar unnö-thig seye ; dahero dan Ewer Kays. Majest. Anwaldt zufolg des Endts erhalte-nen gnädigsten Beselchsabermahlallergehersambst bittet / dergleichen-Wider denletzteren Landtags Schluß / aller rechtlicher Muthmaßung nach / lme ullo manäs-ro luppücirende / und sich des Nahmens der Landtständen mißbrauchende ünZuIo«mit nochmahlig-weiterer Abschlagung ihres ohngereimbten und ohnstatthafften öb-gedachten Gesuchs / inkTrencloprioribmidonclulis, unterm 6.ten OHnkr. negstht'nallerunterthanigst gebettener Maßen/ab-und zu Fortsetzung der ^er Nsjora beschlos-sener gütlicher Oepurscion vor allem hinzu verweisen.

Vw. ^'aps. Waj.

Merunterthänigst-Trew-gehorsambsterKhur-Ptaltzisch-Impcrrat. Anw.

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