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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Nl"^!! <2aku müste jedoch die Unterhaltung deren mL. der Statt LrckclenH und rei^s^ive ausilN Schloßkerpen legender Soldaten/ wie auch da im ?eb»ruarislktzhin ab denen dreyen l^egimencerm Kavallerie, dieannoch übrig gewesene Pferdt beym Trommenschlagverkauffec worden/ solches dcnm Landen zum Gutenwiederumb angedeyernc.

Die Verlegung deren invaliden zu Klonjoye, alswobl auch beyder Vestungcn Gülich/und Düffeldorff^nillcrie - Erfordernüssen seynd darin angesetzet mit

silier 5umm von - s -

540^6

Egen der verwittibter Churfürstinn Durchl Vota!-und Lo^rraclotal- Geldern befinden sich bey derPfennings - Meisterey / beyden Landen angesetzet -4)55? Rthlr.

Cs ist nun aber vor erst bekant/ und von Ihrer Churfürst!. Durchl. höchstseel»Andenckens Selbst eingestanden worden / daß höchstersag. Ihre Churfürst!.Durchl. die Ooral Gelder acl dreymahl hundert Tausend 5cuü baar empfangen/undSie Ablegung verschiedener/ sonderbar aber auff die Henjchafft l^avenkem gehaffteterSchulden/ wie auch zu Erkauffung der Graffschafft tvleeZen haben verwenden las-sin; und wäre es also auch denen Rechten / und natürlicher Billigkeit gemäß/daß jetzt regierende Jhro Churfürst!-Durchl. lanqusm bj^res allockali-», solche Gel-der hmwiederumb relnnäiren müsten ; ohne daß hiesige Landen davor angesehenwerden könten; wolte aber dieses nicht conliäerirt - sonderen Landtständen etwadie Unterschrifft Dero Lonsensm in ?a^a voralia vorgeworffen werden; so ist je-doch einmahl gewiß / daß Dieselbe alsdan serners nicht / als nach litterlichenAnhaltsothanen Loniensüs verbunden seyn können/ nemblich/ uciknrmalialnnanct

W fall höchstged. unserer gnädigster Churfürstinn und Frawen Chur-fürst. Durch!, hierunter gegebene Versicherung / auß was Ursachenes feye / unbcyreichig sich befinden-oder gar ermangelen solle; daß IhreChurfürst!. Durchl. alsdanbenebens .Zhro Churfürst!. Durchl. vori-gen Chur-undMrstl. Landen auff beyde diese HertzogthumbenGülichund Berg versichert / Derofclben auch die Bezahlung in 8ubüäium xrolara auß denen Landts-Loncriburionen xrirü-rt werden möge»

gs^Un seynd biß a-j^unium »7^) inAbschlag desL».

^ ^j)irali8 Ooralirii vi ?aÄorum Ootalium, lauth anli-gender Außrechnung zu zahlen 20000. Fcuri, fac. incir-ca ju 6o pro Lenro ) 2000 Rthlr» und pro lncerelleLs^italiz reiiäui 18960 Rthlr.in rorc) Rthlr. 40960;

Hierzu müßen vor allem ännui reältns t^xpnrkeca-rum sizeLiaUuni der Herrschasst Kavenkein,und Grass-schafft ^ec^en, welche vermuthlich wenigst 15000»

Mir. Rhenten werden / dazu verwendet werden;inKeliäuo aberhaben Gülich-und Bergische Landen

wlüpra memoraro Lab, ihre Ü»aram beyzutragen ^ LD0VE

Ferner ertragt sich das Incereile Hnnuum vnnatio.

Ilis f>ro^ter dlu^iriaz aci 2666. Rthlr« und Viäuaü-rium ^rmunm aci 20000. Rthlr. zusaMMtNaä 22,666.

Rthlr.; hierin wäre «.ara hiesiger Landen plüs minus » 900»

s^Er ttanco halber befinden sich / Inhalts beyder Lx-^rracAen/ außgeworssen Rthlr. 1)4296. Alb. 25.?!Hlr- ^

Es ist nun aber hiebey wohl anzumercken / daßnemblich / wan Landtstände zu einiger Ersetzungdsren Lanco-Zettulen schuldig seyn solten/ wie solchesjedoch niemahlen m /vmeaÄts remonlkriter maßen

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