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xermmirt) dermahlen nicht möglich zu seyn gesunden ; als haben Sieauch ein solches mehrgemclten Dero Ständen/ besag Dero Landts,Fürstl. kc-lolmion vom 22. ^ulii außführlich zu erkennen gegeben; diese Dero billig-mäßige Erklärung hat bey denen mehristen auß Mittel ersagter Stän-den solchen iriZrelz gefunden / daß Bergische Ritterbürtige / und Haubt-Stätte (welchen das Gülzsche Haubtstättische (^oll^lum acceäirt ist / ein«'folglich drey Loll^ia gegen eines / nemblich das OolKßium der GüsischerRitterbürtiger/ so bey dessen vorheriger Meinung verblieben ist) Sr. Chur-Durchl. die 8umm von sechsmahl hundert Tausend Rthl. mit Ein-schließung der dies - und zweyer vorjährigen Landtags viceten verwit-liget ;
Offthöchstged. Jhro Cburf. Durchl. haben auch dieß per ^jora beschehe-nes vblarum, in der Zuversicht acceprirt/ daß Landtstände/dem Herkommengemäß/ auch die diesjährige Landtags - Diäten / sambt denen auff die sogenante Renner von Alters zu bringen gehörigen Nothwendigkeiten abson-derlich mit verwilligen würden; worüber dan vom 2v.ten /wZvlk. bißden 20 ten 5eprembri8 von vielgedachten Ständen 6«iiberirt - und endlichsothanes Landts-Fürstl. Verlangen an ersagtem ^o.sten Seprembris durcheben selbige KL^ora Lolleziorum gleichfals eingestanden worden ist;
Deßgleichen haben ersaqte Landtständ per i^lajora eine vepmarion , zugütlicher Erörterung der Selbiger Seiths führend - und / ihrer Mei-nung nach / annoch unerledigter Beschwerden ernennet; wie solchesMs mit denen kelaäz ( so ihrer Wettläuffigkeit halber / sobald nichtabgeschrieben / und zugleich übergeben werden können ) nöthigen fals zuvcrckciren Anwaldt des allergehorsambsten Erbiethens ist;
Weilen nun Gülische Ritterbürtige sich von sothaner der übrigerLolleZiorum patriotischer Meinung / und zwaren dem wahrscheinlichen Ver-muth nach / nicht per llnammia ( zumahkn viele zu bessere? Velstän^nüs/Ruhe/ und Frieden geneigte Gemüther davon keinen Theil genohmen ha-ben) einseitig abzusonderen - mithin darauff noch zur Zeit fast hartnäckigzu verharren sich nicht gescheuet haben:
Und dan Ew. Kayserliche Majestät solches/ Dero allerhöchsternimität nach / umb so unverantwortlicher finden - mithin keines wegs gut-heischen werden / daß Dieselbe an die per ki^ora (lolMgiorum, sonderbahrwan selbige vom Landes-Fürsten angenohmen werden/ und zu einem or-dentlichen Landtags - Schluß erwachsen / wie Rechrens / und bey allenLandtags- Verfambiungen gewöhnlichen Herkommens ist/ gebunden seynd/und was gegen einen solchen das gefambte (Corpus 8racuum, einsolglichdie selbiges conlricuüende gesambte dolleAia öc i^embra , unaufflößlich ver-bindenden gemeinen Landtags - Schluß von einigen 8in^uliz, und zwarensolchen/welche in kerioaÄiz ehedessen vorgestelter maßen zu sothaner Einwilli-gung auß dem Ihrigen nichts beytragen / also widersinnig / und sried-hässiglich unternehmen werden mag / von gar keinem Werth zu achten/mithin mehr für ein auftrührisch - und Höchststraffbahr / als trewen P2-"ivten wohl anständig -- und geziemendes Weesen billig angesehen werdenMuß;
Als geruhen Ew. Kayserl. Majestät/ in Erwegung sothaner der Sa-chen wahrer - und allenfals nach Norhdurfft erweißlicher Umbständen auffden Fall/ daß dergleichen binZuli sich darunter bey Dero HochpreißlichemReichs-Hoff-Rach weiters anzumelden unterstehen solten/ Selbige mit ei-nem wohlve dienten Verweiß ab - und zu der per Majors verwilligter ob-gedachter gütlicher Depucacion allergnädigst und gerechtigst Hinzuverweisen;
Rrrr 2. welchen
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