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Allcrdurchleuchcigster:c. :c.
W.KaysMaj'zeiget Anwaldt Ihrer Churfurstl.Durchl. zu Pfaltz/ülsHertzogenzu Gülich und Berg hiermit Merunterthänigst an / wasge-stalt / ss bald Dieselbe von dem/ inaußwendigbemerckrer Sachen/un-! term 2.8.ten^priU5 nechsthm gepfehlten Dero gerechtlsten Reicbs-HoffsRathe Loncluso benachrichllget worden/ den biß daran außzustellen-gut-befundenen Gülich-und Bergischen Landtag auff den 18. dieses in derHaubt-undkeb^ntz Statt Düsseldorff zu halten-und Landstande des Endts be-schreiben zu laßen beschlossen/ und verordnet; nicht weniger/ da indessen die zu selbigerbeyder Hertzogthumben ve5en6on z denen Reichs-undCrayß Anlagen : fort anderenLandes Nothwendigkeittn erforderliche Geld-Mimlen vorläuffig besorgerzu werden/es eine ohnumbgangllcheNothdurfftgewesen/ das vorjährige ulrimo^pMz letzhinzuEndt geloffene Stewr-Außschreibungs-cÄianmm, hjß zu erfolgender ersagter Land-Ständen zulänglicher Einwilligung/dergestalt continuariveeinzubringensJnhalts dirCopeylichen Nebenlagen ) provitionalirer verfüget haben/ daßdemLomribuentenakzedem Rthlr. abermahlen ein Stüber oder anderthalben Creutzergedeyen solle;
Gleichwie nun hierauß höchstgedachter Ihrer Churfürsil. Durchl.auffDero aller-gnädigste donci.-sa und Befehle gerichtete schuldigste /wenri6n-wie auch ihren Un-terthanen bezeigende sonderbahre Milde klärlich zu erspühren ist ;
Also bitter Ew. Kays- Majest. Anwaldt allerunterthänigst/darauff m höchstenGnaden zu retleNwen/ und mehrhöchstbesagteJhro Churfürstl.Durchl. bey Dero biß-herigen Loncluüz, und allergnädigsten Verordnungen umb so mehr allermildest zuschützen; in allerunterthänigst-tieffestcm^cssieÄ verbleibend
Gw.KapsMj-
Mexunterthänigst-trew gehorsambstrrKhurpfaltz. Gülich-und Berg. Am.
so. Lss>r. ^äuuerccri.
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L Larl Philipp . . ^
N Nseren :c. Nachdeme Wir Unser Gülich-und Bergischer Landständen abermahse' - ^ Zusamenkunffl zum allgemeinen Landtag/ einiger sehr wichtiger Bewig-Ursachenchalber/aüffetnPeZeitaußzustellenUüsvermüßfgetgesehem'UNdWirSelbigealikmstSuff den i'8. ncchstbevorstehenden Mo'naths sumi haben beschreiben laßen; immittäsaber es eine unumbgängliche Nothdurfft seyn will/ daß die zu dasig-Unser beyder Hefttzogthumb - unbLandin vcfcnlion: denen Reichst und Crayß Anlagen: fort anderengemeinen Landts-Außgaben /und denen Unterthanen obliegenden Schuldigkeiten be-kantlich erforderliche Geld-Mittelen vorläuffig besorget werden; und dan Wir/Unse-rer Landts -Fürst- Vätterl. Obsorg nach/ solchen Endts von einer ohüvermeidlicherNochwendigkm zu seyn gnädigst ermessen haben/ die Erheb-und Einbringung des iß
mahligen Außschreibungs-()uanri, für dießmahlprovitisnabrer, und bißzu erfolgenderermel. Gülich-und Belgischer Landständen zulänglicher Einwilligung/ dergestalt je-doch cominuiren zu laßen/daßunsere Liebe Unterthanen (welchen Wir alle immerthün-
liche Erleichterung in denen bißherigen schwären Lasten/unserer für Selbige obtragm-der Lands-Fürst-Vätterl. Mildenach/ angedeyhen zu laßen/immerfort entschlossenverbleiben) in Ansehung einiger seither verminderter und ferner einzuschränken be-schlossener MßgabeN in dem lauffendenJahrgang boweinem jeden in obged.cB'^w,nechjt Abzug des unterm 15 ten^prilis 1720. gnädigst verwllligten Nachlaß von s.pw<üenlo, zu zahlen habenden Rthlr. einen Stüber weniger / dan in nechstvorigem Jahr-Lauff zu entrichten haben/auff solchen Fuß der Empfang ohne einige fernere Abschrei-bung und kostbahre K.epÄrnrjc)ne8 vorsorglich/ und biß zu vorerwenrer erklecklicher Ver-willigung fortgeführet/ auch darnach die Heeb-Zettulen / und Empfang-Bücher ^6ten-mäßig re-und conscribiret-mithm zu dasig-Unserem Gehcimen-Rath eingeschicktwerden sollen ; als habt Ihr deme gemäß das weicheres Nöthige geziemend zu ver-fügen/und zu beobachten-mithin wie es geschehen/ aci ^anl-5unterthänjgst zu berich-ten; Versehen Uns :c. Schwetzingen den ^i.May 17^^
An Gülich' und Berg, geheimen NathAlso abgangen»