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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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«H.(2Z8)K»

Allerdurchleuchcigft - großmächugsi - und unüber-windlichster Rom- Kayser/ auch zu Hispanien/ Hungarn/ undBöheim Konig/

Allergnädigster Kayser/König und Her:/Hm!

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Hre Churfürst!.Durch!, zu Pfaitz / Anwaldts gnädWer Her: Princip^ hat zwarn nicht umbhin seyn wollen/den Gülich»undBergsschen Landtagssi auffden2).ten dieses Monaths/^pril. außzuschreiben/ mithin von so-^ thaner Dero Entschluß Ew.Kays.Maj. unterm 15 .ten dieses geziemendeAnzeig thun laßen ; nachdem aber Dieselbe seither äußerlich / jedochglaubhafft/erfahren haben/ und mit grosser Verwunderung vernehmenmüßen/ wasgestalt von wegen Dero Gülich-und Bergischen Landstanden bey Ew.Kaps. Maj. immittels eine schrifftltche Vorstellung auffDero gerechtestes coucluwmvom 18 ten vecembr. würcklich eingelangt und übergeben worden / mithin darauß fasthandgreiflich zu ersehen seye/ daß ersagte Landstände annoch auff ihren vorherigengantz irrigen Princips einen wie den anderen weeg fast vermessentlich verharren/ unddie befingerzeigte gütliche Weegeanmaßlich ctccümren dörfften/ mithin dahero mitgutem Grund vorhinauß geschlossen werden könne / daß ohne Ew. Kays. Maj. dar-auff/ wie auch auff das an Dieselbe unterm s.ten ^arrunechstin abgelassene Dero Be-fragungs-Schreiben ertheilende gemeßene Verbcscheid-und nachtrucksame nähereAn-weißung mehrgemelter Landständen zu ihrer Schuldigkeit/ die Landtags-HandlungmitVersplitterung vieler dem armen Landtmann lediglich zu Last fallender schwererKösten/ indeme dabeyvon Tag zu Tag fünff-biß sechs hundert fl. an bloßen Taggelde-ren aufzugehen pflegen/ nur vergeblich geführet / und der von Ew. Kays. Maj. aller-gnädigst und Reichs-Vätterlich geführter Endtzweck dannsch gar nicht erreichet wer-den würde;

Als seynd höchstbesagt- Ihre Chmfürstl.Durchl.beysolchen Umostanden/mithmin der Ungewißheit/ wie bald dergleichen verbescheid-und ohnumbgängliche ernsthaffteEinwendung Dero Allerhöchster Kays. ^mtiontät bey sothanen sich immerfort alsowiderwertig auffzuführen-concinuirenden Ständen würde erfolgen/Inhalts der Co-peyl. Nebenlagen Derselben Versamblung noch auff eine wenige Zeit außzustellen bil-lig bewogen worden; Zu Ew.Kays.Majest. das Rechtliche unterthänigste Ver-trawen sttzend/ Dieselbe sothane auß obangezogenen Beweg-Gründen Deroselbenabgenötigte Verfügung Jhro nicht allein nicht mißbilligen-sonderen Dero gerechtesteResolution umb so ehender allergnädigst ertheilen werden: worumb Eingangs erwehn-ter Anwaldt wiederhohlter allerunterthänigst und inständigst bitten/ und zu allergnä«digster Willfahr sich allergehorsambst empfehlen thuet/ als

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Ew. Kapstrl. Mjestäc.

Wemnterthänigst-trew-gehorsambster

Lhurpfältz. Gülich-undBerg.Anw.

1». ösj>cik. ^lunerecri.

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