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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Dbwohlen nun Gülischer vireÄor und vcpurirte sothanen Abtruck biß dahin nichtbefördert/ sonderen einsolches bey deren Abwesenheit beschehen: so können wir jedochunseres unterthanigsten Orthsnicht finden/ daß darunter was unzuläßigcs/ vwlwe-Niger etwas vermessenes / und dem Ew. Churfürst!. Durch!, schuldigem umerthänig-sien Ke5pe<A zu nahe gehendes vorgenohmen worden; maßen vor Erst bey denen höch-sten Reichs-tiicatterüs sowohl / als auch bey Hochlöbl. Reichs - Lonvem zuburA taglich pr^Wrt wird/daß die daselbst übergebene Handlungen öffentlich gerru-cket werden: 'Welches bunclorpii publiL2,des bunmAÜ5 Reichs-.^rcbivium^nromikabriStaats-Cantzley/ die gegen Ihre König!. Majest. in brLutlelNn Keligiom-Sa-chen ergangene Kays. ernsthaffte Kescripcs, und letztlich annoch die zwischen des HerzenHertzogen zu Mecklenburg Hochfürstt. Durch!, und denen Landtständen vennl-rrezum öffentlichen Truck gebragt - und so gar in Ew. Churfürst!. Durch!. BergischenLanden zu Llbeckelä öffentlich verkauffende klärlich bezeugen; und da zum än-derten M^NM5 16z?. 1640. biß l648.undress>e6tive 166?. 1670. biß 167s. zwischenEw.Chursürstl.Durch!-Her:n Groß - Vattern und relpeNiveHermVattemChur-und Hochfürstl. Durchl. Durch!, und denen Gülich-und Bergischen Landtständenentstandenen Rechtfertigungen damahls venulü te öffentlich getrucket / und die-ses von Ihrer Kays. Maj. nicht mißwilliget worden; so hat man sich auch bey der-mahliger Truckung eines übelen nicht versehen/ vielweniger unttrthänigst einbildenkönnen/daß Ew. Churfürst!. Durchl. jemand hierunter einen ungleichen Wahn bey-bringen/ und Sie dahero einige Ungnad desfals gegen Oepurirte fassen würden: dasonderbahr in vorangezogenen Jahren das mehriste/ was anjetzo zu Wien eingegebenworden/ schon getruckt gewesen; weßhalben dan l)cpuritte einiger VergessenheitDero außgeschwornen Ayden / und daß Sie denenselben zuwider die imerna öc ^rcsna?arriT entdecket haben solten / verhoffentlich nicht werden beschuldiget werden kön-nen; und zwaren umb deweniger/ dahe der Landtständen Aydt und Pflichten unteranderen dahin vornehmlich abziehlen/ daß einer des anderen bey Landtagen führendesVomm und ^Äilonvemem.nicht entdecken dörffe/ sonderen diejenige / welche sich dessenunterstehen/und die pro CoiüervatiONL privileAiorum öc HalurL l?arriT von Landtständeneingehende zulaßige / und von Ihrer Kayf. Maj. Höchsten Herren Vorfahren amReich allergnädigst bestättigte Vereimgungen freventlich entdecken/ und gar die er-theilende Inttru^ionescorrlmumeiren/ billig zu bestraffen/und nach deutlichen Inhaltsothaner ^lmon, ihresSitz-und Stimmen-Recht auffdenen Landtagen proie öcll?-reälbuz in Perpetuum zu priviren seyen; seynd aber sonsten diebinaldonclutaUNddurch öffentlich erstattete k(eIatioQe5, kundtgemachte Landtags-Schluß so wenig lub8lMo lecrcri begriffen/ als hingegen alle Reichs--Lonclusa so gar mit angehefftetemKays. i'rivileZio,ohne Vorwißen deren Reichs-Ständen täglich getrucket/und in offe-nem Buchladen verkaufst werden; maßen/anderer ^urborum zu geschweigen/ in demReichs-^rcbivio des kuningbz aller ?orenrien und respeätive prnvincieN ^rcana undImerna entdeckt und zu lesen seynd; dahingegcnin der selbstbefürderterTruckmehrersnicht/ als was zu Wien bey Ihrer Kays. Maj Höchstpreystligstem Reichs - Hofft achübergeben worden / enthalten ist; daß nun aber Uns beygemeßen werden wolle/dem/ Ew. Churfürst!. Durchl. schuldigem unterthänigstem KeipeÄ zu nahe gmetten/wie auch Ihrer Churfürst!. Durchl. höchstseel. Andenckens hohe Keputsrion in ver-schiedenen Stucken angegriffen zu haben/ solcher ohnverdienter Verweiß ist Uns amtieffesten zu Hertzengangen ; maßen Wir vor GDtt conretbren können/ auch allergehöriger Drthen / wan es ferner vonnöthen/ mit Bestand zu bewehren Uns getrauen/baß Uns niemahl in Gedancken kommen / einigen PMim zu begehen/ wodurch derUnserem gnädigsten Landts-Fürsten und Herm schüldiger und ins Grab hinein unge-färbt tragender untctthänigster Trew und vevorion im geringsten zu nahe getreuenwerdenkönte: sonderen hat Uns in die See! hinein geschmertzet/ daßWiruns/ außGewiffens-Antrieb/in Gefolg deren dem Vatterland geleisteter Ayd-und Pflichtengenöthiget gesehen/ dem allerhöchsten Richter ein-und anderes/ zu eintzig inrenci-wn-der und allerunterthänigst anseuffjender Kemeclürungzu hinterbringen / dessen Wirinneristes Hertzens gewünschet hätten/entübriget zu seyn/ wan allein der verarmterLandtmann bey denen beschehenen bxcelbven Anmurhungcn länger hätte bestehewundWir bey Gott und der ?ollerität dessen längere Nachsehung hätten verantworten kön-nen; und gleichwie nun außEmschawungoffterwehnten i>^der unbetrieglicherAugenschein sich ergibt/ daß dabey mehr nicht/ als eine redliche Übersetzung in offenemTruck derjenigen Handlungen/welche biß dahin von beydmTheilen bey dem Hochlöbl.

Kayf.

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