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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Mreiben/fort dessm Beylagen än. 46. biß 56. höchst mißfälligst vernohmen haben;Wd daß von Seithen der Landstanden dabey ebenfals anders nichts mcenäiret wor-den/ als alle Gültigkeit zu verichtagcn / und die so fugloß veranlaste Unruhen meheBd mehr zubeeyfferen/uno so fortzupflantzen/dieses mamtcchret derselben so fort beyersterer Etbllckung der erlaßener dOnvocacions - Schreiben gemachte widrige / undhöchst ärgerliche Bewegungen; Jndemedarauff die mehriste der Depurirtemzum

«nmaßlichen^^ellacions-Pwceß/undvorsnehmcrenvireÄorezgegenwcjrtigerLandrs-Mderblicher Unruhen sich ohnverweilt in der Stadt Cöllen beysammen verfüget/undmit ihren daselbst sichauffhaltenden Außheimischen - in der Gülich-und BergischmLanden Beschaffenheit wenig kündigen ^civocarcn/ und Lon5u!enren/ wider den auß-trücklichenZnhalt des obangezogenen Haubt-^ecessesberathschlaget/ wie und wel-cher gestalt Anwaldts gnädigsten Herzen erincipÄli^ des Landes - Fürsten und Herzet»führende wohlmeinende Gedancken zu Lontrecariren - den Landtag zu prorrslliren-und nach verursachten vielen taufenden vergeblicher Küsten zu vernichtigen wäre»mithin zu dessenldcsto gesicherter Bewürckung an verschiedene Gülische Haubt-Stättebesondere dllcular-excicacorial Schreiben abgehen lassen ; gestalten die bey nechstvorigem Landtag ihres Orths abgeschickte Oepmirte ( weilen deren einige ihre derStänden Ikones vermercket / und darumb nicht mit bkyhaltenwollen) zu smoviren/Wdnichtzucvnrmuiren/ obwohlen sonstenund in Erwegung daß sothaneLandtags-Handlung nicht abgebrochen / sonderen bloßhin auff einige Zeit lluPenchret/und der-mahlcnreall'umiret worden/ sich billig gebühret hätte / daß selbige vepurirte dermah-lm ebensals wären conrmuixet worden; diese derselben gefährliche Anschläge/ undbaÄwnczhaben sich vorncmblich geäußert/ gleich beym ersten Antrit des Landtags/als sie sich nicht entfärbet/ bey Eröffnung und Lommunicarion der Landts-Fürstlicherl>r^oimon) .(khe und bevor Sie vom chchllcodas mindeste vernohmen/zugeschweigmgedacht/ und überlegt Härten / demselben vorzustehen/ und wie denen Landts-Fürstt«.oem gemeinen Landes Wohlwesen so eng und vertreulich zugethanen gerechtlisten ve-/zcheim am hinlängligsten hülfflicheHand zu biethen/ und sonsten zu allerftitigm Ver»Mgm zu helffen seyn mögte) ihre Eigennützlichkeit Herfür zuziehen/und dabey nichtnur wegen der nechst-voriger Landtags-Vcrsamblung die Oic^ren zu forderen/sonde-ren auch gantz unverschämbt-und nie erhörter Dingen von Anwaldts gnädigster»Hemn erinci^len/Jyrem Erbgehüldigten Landts-Fürsten und Herren/ wegen/adfermahliger Versamblung/ und etwa fälliger Diäten / Versicherung/ und gleichsamb»eine (^Aurionem k:cieiullöri2m zu forderen; dahe gleichwohl die Landtags - Konventio-nen Nicht eben so sehr^um Vortheil des Landlö-Herren/ alsvielmehr zum Besten desgemeinen Landtwesens bekantlich geschehen / und angeordtnct werden; und daheroDer ZeitlicherLandtS Fürstund Herz für die dabey auffgehmdeKösten im mindestenmchsobli^c, noch verbunden ist ; auch sich unverneinlich in denen Gülich- undBergischen Landen hierunter kundtbahrlich von unnachdencklichen Zeiten herbrachtbefindet/ daß sothane Landtags-v^ten und Kösten auß keinen anderen/ dan gemei-nen Landts - Mittelen alsdan Hergenohmen/ und zahlt worden/ wan nemblich deeLandtag völlig geschlossen/ und Landstände desEndtsdieNothdurfft auffgemelnewLandtagen emgewilligec - ins Land unter denen Unterthanen re^rciret - und vor»Pfennings-Meistern / oder wenigst denen Landts - Bedienten erhoben wor-den ; dannenhero und dteweilen sothane nechst vorige Landtags-Handtlung nichtzum völligen Schluß gediehen/ sonderen wegen einiger auß ihrem der LandtständettAliuel dabey bezeugter all--zugrosser ^nimolität/ und untersagter Einwilligung/biß auß eine andere Zeit hat licheuctiret werden müßen-auch von Landtständen zu sol-chem Behuff nichts ist eingewilliget/ weder rc?2rrirt-und noch viel weniger was er-hoben worden; so ergibt sich folgsamb von sechsten / daß Landstände zumahlet»suegloß/mit diesem ihrem so voreyligen ?ochilzro, in Anwaldts gnädigsten Herrenllrincipalen/ ihren daran gar nicht verschuldeten Landts-Herzn hineingetrungen seyen »undJhnen zu schwehrer Verantwortung anerwachsen muß/ auff so irrigen Zumuthenzu beharren / und unter so grundlosem prserexc die Landtages-Oeliberariones zu procra^b.ren-mithin zu Ihrer völliger fruchtloser Zerschlagung zu veranlassen ; sonder-bahr aber/ da Ihnen/ als sich einbildenden eauibus i^rriT, ihrem in Worten mehr dartin Wercken bestehendem Eyffer nach/dem geliebten Vatterland vorzustehen/nicht un-billig obligen wollen/ hierunter ihre Eigennützlichkeit/ dem gemeinen Wesen/zu Et-leichrerung desbetrangten Unterthans nachzusetzen/und solchergestalt dasjenige in»WirÄ zu cnmprobiren/ was mit «0 vielen ittvilchen Wortgedicht wn Ihnen selbst

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