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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Und dan die/ bey Zurückstellung der / für sothane Kn'sgs-Mannfchafft undreheÄive Vestungm/ wie auch zu Bestreitung der gemeiner Landls-Außgaven er-heischeter Gelder/ unvermeidlich zu befahren- und folgendts nicht mehr zu ersetzenseyende Unordtnungen/ und sonstige höchst schädliche Folgerungen bey der jetziger' sowohl/ als der spärher Nachwelt unverantwortlich : die Zurücksetzung wohlgemelrerQcciiwrcn auch von einer lauthschreyender Ungerechtigkeit seyn würde, davor Ichin einem so anderen Mich mit einer schwären Verantwortung vor dem allwaltendenGott / und der gantzenWelt beladen zulassen/ nich vermag / noch vermeinet bin ;M zwingt Mich / wiewohlen wider MeinenWillm/ abermahlen diehöchste Noth/daß (wie mchrgcmelte Landt-Stände bey ihrer letzt voriger sowenig / als jetzigerZusammeMinfft die mindeste Anregung/ von einer obigen Endts erklecklicher Ein-willigung gethan / noch darzu schreiten zu wollen / eine zuverlässige Hoffnung ge-macht / folgbahr es bey Mir nicht gestanden / daß die Landtags-Handtlung zumSchluß gediehen/ und dieLandts-Nothdurfften nicht nach derLandls-VerfaffungVermahlen abgeschrieben werden können) Ich außLandts-Fürst-Vätterl. Vorsorg/desvorigenJahrs/ damahlenmit <. pro cenro gemindertesBeytrags-^mum fürgegenwärtigen Jahr-Gang abermahlen ohne einige newe Außschreibung provisorwlM.io erheben laßen ; Und stelle/ Meinem / zuEw.Kays.Maj. angestammeterhöchsten Gerechtigkeits Eiffer gesetzten unterthänigsten Vermeinen nach / ausser allenKmffck / Dieselbe werden Jhro die Mir abgenöthigte Landts-Fürstl. pcvvjtisnalVerfügung bey obigen Umbstanden gnädigst gefallen laßen : mithin denen etwahedargegen einkommenden (AzerulanttN das geringste Gehör nicht gestatten / sonderensolcheumb so mehr ab- undhinweisen/ daß es eines Theils der Sachen unaußfetzlicheNothwendigkeit anerforderen will ; anderen Theils auch bey Nachsehung dervon einigen Landt-Ständen außMittel der Landt-Ständen bey Dero Reichö-Hoff-Rath übergebener Vollmacht sich geäußert hat/ daß kaum ein dritter Theil von de-nen in der Nebenlage lübNum. 56. benandter Gülich-und Bergischer Landt-Stän- I>l.den solche unterschrieben / und dahero die bekäntlich die Z^ajora außmachende zweydritten Theil sich zu dergleichen unbefügten Klagten nicht bekennen / noch darab Theilhaben wollen; die Sublcribenres aber fast zur Halbfcheidt zu dieser Sachen äepmirtseynd/ und auff deren Fortsetzung umb so hefftiger treiben wollen / dahe durch ihreHere kostbahre Zusammenkunfften darvonJährlichs viele Tausende an Di^ren ge-messen. Ew.Kayserl. Majest. anbey dem starckm Schutz des Allerhöchsten/zu Deren beharrttchen Kayserl. Hulden und Gnaden aber Mich unterthänigKempfehle.

Ew.

Merunterchanigst- gchorfambst- gttrewest- undverpfllchtester Diener beständig biß in den Todt

Churfürst,

Manheimb den - ;,M«N

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N.elcr!^rum