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(17 8 ) K-zc. :c.
Ew. Kays. und Kathol. Maj. seynd meinegehorsambste Dienst allezeit bevor
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W. Kays. Maj. erstatte Ich ünterthänigst- höchst vetbundesten Danck/daß Deroselben / auff meine / an Ew. Kays. Maj. deßfals erlassene un-terthänigsteBerichtere/ nebst höchst erleuchtigsier mildester ErwegmWder von mir/ meinen Gülich-und Bergischen Landt-Ständen/ inM-thuung ihrer Beschwärden so wohl / als auch sonst in vieleWeeg werck-thätig erwiesener Willfährigkeit und Landkssürstl» Neigung / mithinder meinen Unterthanen von Zeit angetrertener Regierung / in denen Landts-Ania-gen/ bereits angedtehener erklecklicher Erleichterung/vermittels des bey Dero R»Hoff-Räth unterm ?. /Vpüüs nechsthin / in der/von einigen auß Mittel besagter Landt-Ständen / dorthin zu bringen sich angemaster ^^eüaüons-Sacken ergangmenConcluti, Dero allerhöchster Begabnus nach / gedachttr Landt-Ständen grobenUnfug anzuerkennen : mithin Selbige dahin allergnädigst zu erinneren beliebig ge-wesen ist/ bey so gutim Anschein zurgürlicher Hinlegung aller dermahlen obhande-ner Widrigkeiten / Mir als ihrem Landts,Fürsten mit geziemender Ehrerbikt'angentgegengehen/ mithin auch ihres Orths nichts/ wodurch das so nöthige gute Ver-nehmen zwischen Mir/und ihnen Landt-Slanden einiger Gestalt beybehalten : dieLandtags-Handlungen/ vornemblickaber das dahin gehörige Verwilligungs Ke-schäfft/ dem Herkommen und Receß gemäß befordert: die Berathfchlagung überdes Landtsgemciiie Angelegenheiten nothdm ffcigchesorgct werden Mögen, / 'crwmMfassen/ und nach dem Vortritt derjenigen auß ihremMütel/ welche die Unbill'ündUnanständigkeit in ein und ander Mir zugethaner Zumuthüngen / lmd'därad nichtohne Grund befahrender schädlicher Weiterungen allbereits Geister erwogen und be-griffen / sich in dem Haubtwerck näher zum Zweck legen : mithin von'selbstm er-messen sollen/ daß / solang sie Mich zu Befolgung der Landts-Verträgem/ undbMigmaßiger Abhelffung ihrer Beschwährungen willig und geneigt finden/unnöthigeRechtsfertigung uNd Processen zu nheben / -ihnen Lanvt-Ständen / und denen ar-men Unterthanen nicht gerathen noch ersprießlich seye; mmassen Ew. Kayserl.Maj. auß dieser so wohl begründeter Beweg-M'sachen das in punÄo LoileÄimuz, inBehueff zu diesem an sich allerdings unnöthiger Weiß und auß eigennützigen Neben-Abstchken bloßhin angehobenen Proceß / gethanes Begehren nicht nur abgeschlagen /sonderen ihnen Landt-Standm auch wegen der zwischen Ihnen wider Mich getrof-fener unzuläßiger Bundtnüs und Verstrickung sich gehorsambst zu verantwortenaufferlegt haben ; von meiner Gemüths Billigkeit aber zu meiner hertzinnlglichergtösterHo^loKrion sich allerdings gnädigst gesichert halten / Ich würde wegen derehemahliger proviiiona! Außschreib- und Erhebung so wohl / als ander von Landt-'Ständen führender Beschwarungen die Gebühr verfügen / und mittels ordentlicherVeranlassung der Landtägen Ihnen Ständen in dem Verwilligungs-Werck / forchsanderen Anligenheitm LandtssürjA. Receß-massige Außreichung wiederfahrcnlassen;
. Nun solle Ew. Kayserl.Majest. Ich hiebey gehorsambst nicht vorenthalten/wäsnmssen/ als Ich besag der abschrisstlichen Nebenlagen tüb ^.47. am 46. iüawinechsthin / folgsamb vor Eröffnung etwehntenDeroR.Hoff-Ratys ^oncwü mehr-gemelte meine Gülick- und Bergische Landt-Stände zu Wiederanhandnehmungder in nechst vorigem Zahr/ drey Monath hindurch fruchtioß vorgewesen - und da-Heroin^ovembrj letzthin/ auß denen in meinem untertdänigstem Bericht vom 16.vecembris bereits angeführten Ursachen abzubrechen genötbigter Berarhscklagungen/zum allgemeinen Landtag auß den 18. nechst abgewichene Monachs ^ptisis, demHerkommen gemäß/ beschreiben/ undJhmndabey in dem Anschlußück 1^.48. ent-halte ncn
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