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^Nsercn gnädigsten Muß zuvorLieber Getrewer : Demnach zu Abführung sicherer unumbgänglich er,heischtet Notthurfft eine gewisse Summa Gelds erfordert wird/ worin,nen dasigen dir gnädigst vertrawten Ambts LommZent sich aä , -
- - betragen thut; und dan Wir zu desselben Beybringung für nöthig befunden ha-ben / daß du sothane 5ummam Vorschüssen / und an Unseren Gültschen Pfennings-MeistermI.eleccjue den ltennegstkünfftigmMonathsäußM zahlen/ sothanen Vorschusses halber einhalb pro Lemo monathlichs pro rsra remporiz geniessen/ dich auß dem für gegenwartigen Jahr-gang außgeschriebenemSteur-()uAttro, undzwarnin den letzteren 8.Monathen / jedesmahlmit einem Achten-Theil iaäemmiiren / und erwehnten Ertrag einhalten sollest;
Als ist an dich Unser gnädigster Befelch hicmtt / daß du gegenwärtiger Unserer gnädigsterVerordnung gehorsambst nachkommen / und daß besagter Vorschuß gedachtem Unserem Gü-lischen Pfennings-Meisteren den itenäuAuttiaäLzllAm zahlt worden ftyc / vordem 8tenselbi«gen MonathS mit Einschickung vicllmirter Copeylicher (Wirkung bey einer irrenmcirlichktStraft von r o.Goldgl. zu hiesigem Unserem Geheimen Rath unterthänigst berichten sollest«
Düsseldorfs den r-lulü ,7»!.
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Auß hiZchfi-gcmclt. Ihro Churfürst«. Durch«,sonderbahrcm gnädigsten Befelch.
Von Gottes Gnaden Wir Karl Philipp/ Pfaltz-Graffbey Rhein/:c.rc.
Jeder Getrewer - Nachdem dakges am letzten curreneis erfallendes c^uarrs!. (^onri^genc zur Bestreitung der zu Unserem Host^Lager erforderlicher l<e«niten längstens voedem daräuft folgenden 8ten ^ugulii negstkünfflig ohne den mindesten Abgang in un-zerthetlten 5>immen entrichtet werden muß;
Als befehlen Wir Euch solchemnach hiemit gnädigst / daß Ihr an solchen ()u-zrtJ!i5 - Er-trag völliger Abführung in obbesagtem l'ermino den mindesten Fehler nicht erscheinen laßen/wwrlgenfalS in eine Strassvon io. Gdldgl. ohne einige KemillioQ so fort verfallen seyn jollet.Duffeldorff den iIten/ulu
Auß höchst-gcmclt. Ihro Ehurfürstl. Durch!»sonderbahrcm gnädigstem Befelch.
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