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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Graffcn von SchzezIzerZ per ^otarlnm k Bettes haben inünuiren laßen/ folglichen ittig ist/ tvüstn erwehntem AußschretdM enthalten / daß nemblich Lanvstande das Einwilltgungs --Geschafftbey Smh geletzet hätten / vor eins; zuin anderen auch / weilen dieses Außschreiben dem KaytcrUallergnavigjtcn W-llen/ welcher in vorgcmcltem Lonclulovom Aten ^prill« und reipeöUve indem vom 2;. letzthin deutlich enthalten ist / älreÄe zuwider jtrebet / worin allerhöchst-ge-dachte Ihre Kayserl. Majcst. sich zu Ihrer Churfürstl. Durchl.Mrgnadigst versehen / baß we-gen Oerehmahligerprovjh^ns^Außjchrelb-unb Erhebungen bie Gebühr verfügen , und denen^anö-Slänben ^anbö-Fürstl. Vertrags mäßige Außrichtung widerfahren laßen werben.

Uno oahe es nun bey Ihrer Kayserl« Majest. als allerhöchsten Ober-Richteren allergnä-digiier veciilon beruhet/ob das lehrunterthänigsteS eingewilligtes ^nrum von zweymahlhundert tausend Rchlr nicht zulänglich seye? foiglichen durch die Einseithige Außschrelbunggrösserer Geld-Summen / als Land-Stand? eingewtlligct / die vorherige ^rrenrnrs cumuliretwerden.

So procelUrm dagegen anwesende Herzen vspucirte vor Euch Hmen Notario, und ersu-chen denselben/ gestalten sich ungesaumbt auff Büffeldorffzu verfügen / der daselbst hinterlaße-ner Churfürstl. Legierung in Dero Nahmen diese pcorettarjvn zu lntimlren/ baß Sie sothaneAußschreiben hinwtderumbemziehen / und ein mehrers nicht / als was Land-Stände «nter-thänigst emgcwilliget / mit Zuziehung der Land Ständen vepunrten / Gülischcr seiths/nachdem vorgeschlagenem eiMLcarlons'Fuß / Bergischer ftiths aber moclo or^lnano ms Lmwre^rclren laßen mögen / gehorsambst zu bitten; sonstcn aber g"gm diese Vcrgrösserungtorum wiberhohlter zu plokeliiren und zu Ihrer Kavftrl. Majest. / wobey der Einwilligunghalber der Rechts-Streit befangen ist / allerunterthänigst zu provociren / Uns aber ab dieser pro»ceN.Mon und relpeHivö ?rovocarlon nöthiges Oocumenrum vel Oocumema für die GtbÜhkmitzutheilen

Dts Herzen ^orarii

CöUen im ^lnoritctt Cldstek Dienstwillige

- den 24.IUNU i/2l. . Gülick- und Bergischer Land-Ständen von der

Kllterschafft und Güliswen Haubt- Stätten ve^purirte»

Und inBerenselben Nahmen exEonclulo.

sokan. PcokLocior^ Güllscher RitterschafftS

8)/nc!!cuÄ s.

e. »ertmalim Bergischer RitterschaD

L^ndicus^ m.z).

s. P. C.

Nseren gnädigsten Gruß zuvor Z/z Lieder Gettewer z Wir hätten zwaren gäntzlichgnädigst verhofft gehabt / Unsere Gülich und Bergische Land-Ständ würden beyIhrer ohnlängst/ auffUnseres gnädigstes Beschreiben hiesilbst vorher gewesener Zu-sammeNkunfft Ihre -Obligengelt/ vermittels einer/ zu Bestreitung der Ihnen dabey ge-machter unvermeidemlicher Notchurfft erklecklicher Einwilligung für den vom ersten klsji jüngstanfangenden Jahr-Lauff/unaußsttzlich erfüllet haben;

Nachdem? Wir aber gegen diese Unsere gnädigst feste Zuversicht das gerade WiderspiBmithin m der That erfahren müssen / wasgestalt ersagte Unsere Gülich-und Bergische Land-Stand vor der von Uns auß erheblichen Ursachen auff einige Zeit gnadigst gutbefundener Auff-hcbung sothaner Landtaqs-Handlungen / folgsamb bey vorwehrmbem Landtag in Ihren ver-schetdentlich erstatteten l<elarlvnenvon VemHaubt-Einwllligungs.Werck die mindeste Erwth-nung nicht gethan / sonderen solche bcyseith gesetzt haben ; Und dan die zu hiesigen Unse-ren Hertzogthumb und Landen-vesenlion und auff-recht-Erhaltung der damit so eng verknüpff-ter/ deren Wohlfahrt unumbgänglich erheischte grosse Erfordernüssen / die Reichs-und Crayß-Lasten/ fort andere gemeine Lands-Nothwendigkeiten in gegenwärtigem Jahr-Lauff/ gleichin vorigem / besorget werden müssen/Mithin den Mindesten ferneren Anstand nichterlepden.

Als haben Wir Uns nicht entziehen könne?! / hierunter / auß Unserer Lands-Fürst-Vättet-licher Vorsorg die nöthige i'i oviüon-ll.Vorschungzu thun / und wollen dahers gnädigst / da?

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