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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Merdltrchkuchctgsier/:c. :c.

Allergnädigfter Kayser/König / und Her; / Her:

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NterderZeit/daßEw. Kayserticher und Königlicher Majestät hochpreißltMxReichs Hoffrach durch alleritygcflOne Schnffl-und mundliche Vo-tnilung(gleichsamb ob wäre bey Sr. Churfürtti. Durchu zu Psaltz die wahre vitj?cpmon ob- sWHanden/ denen von Gülich - und Bergischen Landstänven dahin nochzwängtich an« ^ '

gebrachten schwären Klagten zu rem^ürcn) von denen Lhur Pfältzstchen Sachwalteren ge- - :l UI'

blendet - und dabey vornembltch gekrachtet wird/ dmenseiben allen Auffschub/ Widrigkeit/ und ^ W^ 'Ungnad zu zuziehen/hat das ChurpfaitztZches ^^/e^v-die vorhin eingeklagte Elgcnmacht - . > lSdahin widerumb zu gebrauchen gewusi/ daß unterm 6. Iunu jüngsthin die vorjährige Summa . .

m die Hertzogchumbcr Gülich und Berg/ ^oruproprivöc arbicrario, aber mahl außgeschticbm

worden - . ^

Auffwessen Erfahrungzwarn Anwaldts prmcrpalen dagegen öffentlich prorettuet haben/ -- -

wie solches so wohl / als auch das Außschreibungs psrenr, in der Anlag tu!> Numero ! ? ^zu ersehen ist; Darmit aber ein so schlechtes Gehör gefunden/ daß zu vorsetzl'cher geschwin- .r-''

der Einbringung sothanen (^uanri der fernerweit lub I>lum. r; z. anverwahrrer Bestich an die -

Gülich - und Bergische Beambte und Stewr - Empfänge« am 5. und15. des Monakhs ? -5

Iulii dahin ergangen/ daß selbige das erstere (Zuarral der willkührltcher Stewr - Summen vor-schuß-weise anjchaffemund dagegen einen halben Reichsthalec pro deuco Monathlich gemessen . '

sollen. '

Nun wird zwamzu Beschünung dieser abermahliger Eigenthätltchkeit / und zu Blm-dung davon unberichttter Leurhen in dem Außschreibungs - cäi^o angeregt/ als wan Gulich- il '

und Bergische Landstände bey ihrer letzterer Lomirial Versamblung von dem Einwissgungs- '

Werck die mtndiste Erwehnung nicht gethan/ sonderen solches bey seich gesetzet hätten; ' '

Es bewehren aber die rerro - ^cljunÄa subblum. 98.6c 99. das klare Gegentheil / wie ' "

Anwaldts Principalen eine überflüßige Summ von dreymahl hundert tausend FlortnS ...

würcklich angetragen/ mithin ihres Orths alles/was von gettewen Standen zu erwarten gewe- -

sen/erfült/obgleich die acl domiria verordnete Räthe/ so gar auch der Landsfürstliche Statt. W? ' ' °

Halter selbst solche auff ein wider Stände/ so die Landschafften rep'rseknrirten / unfteundlich- .

und in anderen Landen wenig erhörte Arth anzunehmen vorschlich geweigert haben;

Wan aber gegen alle Reichs- Satzung/ Process- Oidnung/ dienatürliche Billigkeit /und von Ewer Kayscrlicher und Königlicher Majest. zu seiner Churfürstlichen Durchleucittzu ^"Pfaltz in dem ^oncluio cle 9. kpriliz gettagene eigene allergnädigsse Zuversicht öffentlich an- WMM - "stoßet/ an statt darin angewiesener Beobachtung der Gebühr/ auff dem ehemahlig angelegten WMMWM'eigenmächtigen Fuß zu verharzen/ und oberwehnter maßen ferner sse kaKo dardurch zu fahren/ WMKWM?. ?so dan nun zum drittemahl willkührliche ciollectas außzuschlagen / dergestalt auch / daß/ wan HWWO'^.'ödeme Oberrichtlich nicht bald solte gestöhret werden/diesseitige abgenöthigte Klagten aller-dings vergeblich/ und mit denen Gülich» und Belgischen Ständen und Landen/ und derselben -Freyheit und Gerechtfamben es eine verlohrene/und auffewig irreparable Sache seye. '

Als bitten Ew. Kayserl. und Königs. Majest. Anwaldts Principalen allergehorsambst/

Sie allergnädigst geruhen/diesen accumulirten ^rrenraris vermahlen eins auff den Grund se.hen/und ein End machen zu laßm: Sr. Churfürstl. Durchleucht zu Pfaltz/ais Hertzogen zuGülich und Berg aber ernstlich einzubinden / daß mit dem Landständisch - zu Bestreitung de-ren rechtmäßigen Lands- Obligenheiten dreyfach zureichtgem Oblaro deren dreymahl hun-dert tausend ploren. sich begnügen: das Etnseithjges Aufschreiben acl karam jktztgedachterSummen alsobald einziehen/ und was darüber bereits erhoben/ acl dattamparriX einbringen:weniger nicht per ipeciale vecrerum denen Landsfürstlichen Beambten nachtrucklich anzube-fehlen/ daß mlt weiterer Einvahmb einhalten sollen.

WUmv"'"

Darüber:c.

Ewer Kayserl. und Kömgl. Wajest.

Alserunterthüliigst-trew-gehorsambsterGülich - und Bergischer Landstanden

conttimirter Änwaldt -t

LeoiZ. kerämsnä. voa Klsul. ' 5^ .° - -