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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Ew.Kapjerl. und König!, wachst. ÄIajest.:c.

Mermittitbäniqst-tcew gchorsambkerGülich--und Bergischcr LandtständenAnwaldtOeorz. I'civ!. von ^laul,

psmcular Vortrag Gülischer Ritterschafft

Wegen i;. pro e-nw auß Getst.Adtlichkli fteven-und Lehen-Mithercn

vom 18 ten k'cbruarii 1709.

Achdeme auß Ihrer Churfürst!. Durchleucht gnadigsten k(eso!m!c>nil)U5hjeselbst an-wesende GüllscheLandtstände von der Ritterschaffc unterthanigst wamehmen / daßhöchst-ernante Jhro Churfürst!. Durchleucht in der ungleicher gnädigster Meinung/und dahin allzu mllt berichtet seyn / obrührte das große-deßLandts Unvermögennur allein daher/weilen von den Adtlichen Lehn- und freyen Güthercn fast nichts all 0nera publ».ca beygetragen würde ;

So befinden sich Gedachte Dero Ritterbürtige Landstände fast unumbgänglich gemüßüget / Höchsternanter Jhro Cburfürstl. Durchleucht auffs beweglichst-unterthän-gst neftettzuGemüth zu führen/uno vorzustellen / wasgestalt in der vorjähriger und dißmäkliger Bewilli-gung

Mgs/corA zuweilen hätte abgeführet werden können ? Solches ist gegen-

ftttigem Beuchl-Verfasser / und dem bey Ew. Kayserl- Majcli. Host sich befindendem Chur»Psäitz'schen Vice-Cantzleren gnugfamb bekanr; Und dahe die Stewr-^ourribueuttn deß-fals tcme Linderung gespühret - vieiweniger expsK ichkwas zum guten bekommen haben / sowäre wohl zu fragen/wche dieexrrsmllinal-ie Smvren geblieben seyen ?

Wan nun Allergnadigster Kayjer / König und Hm/ HerU Ewer Kayserl. und Kö-nig!. Majest. heerauß allcrgnädigft ersehen/wie unbefugt gegen alle Warhcitder Ritterschastt,daß sie in denen TürckemStewren/und ftmdtlichen (^omnburionz.Gelderen nichts beygetra-gen haben bcygemessen werde daß du große Armuth deren Stewr-Lonnibuenten nicht vonder der Ritterschafftlichen Freyheit (welches der allvertamischcr Benchtst-ller allein darumbhervorgesuchet hat / umb dkN^rarum civicum in dieser pro communi Lono parriX abziehlenderSachen abwmdlg zu machen / und von der Rmerfchafft zu lepariren) sondern haubtsäch-daher rühre/daß/dahe hiesiger Landen gantzes Vermögen in F- üchten-Wachslhumb fürnemb-tich bestehet / und der beste Mo-gen-Land zum theursten Pfacht/jedoch nur an ein und anderensehr wenigen Omheren/zwey Reichsthaler jährltchs außbrmgen kan / dannoch von einigenJahren her bey so vielfältigen außgeschriebenen grossen Gelt Summen ein jeder Morgen antheils Omheren 5- 6.7.8. und mehr Retchsthaler in den Gclt-Stewren angeschlagen / unddarab (ohnerachtet auch nach gemeinen Landts Brauch der dritte Theil allinger Länderey^uorann.sunbesaamct und Braach ligen bleibet >zu bezahlen / und abzuführen/Dero Eigm-

tyumber angehalten worden;

So glangr an Ewer Kayserl. und Königk. Cathol'sche Majest. Gülich und BttgischerMterschaffc allerunterthänlgile Bitte / Dieselbe auffdas grundloses der Wmheit widerstre-benoes / und vom Berlchrstellcrn allein zu Besmderung einer 8eparallou in 0tt gemeinsam-der deß Vatterlandts Sachen inrer 8caruz dlobilez , Lc Civicoz hervoi gesuchtes Angeben nichtzu reg^irenwielmchr aber/daß künffug Mit solchen Rltter-oder Lehen-Dienst Gelderen con.era ame llelluÄam l.lberrarem die Rittti schafft Nicht Mehr geavirkN sollen / Jhitt Churfürst!.Durchleucht gnadlgjt anzubefehlen / und inzwischen denen Verarmbten auss der Spitze ihrer

stehenden Stewr-comribuenten ( deren Unvermögenheit daher rühret / wellen sie inStewremBeyrrag/und anderen einseitig außgeschriebenen und erhobenen Gelderen über Ver-mögen beschwäret werden / unddte lubprTrexru müiriX angeforderte LxiZenllen der LandenKeästten übersteigen) von Obemchterltchen Ambls-wegm durch ehebaldtge allergnadigste Er-kennung eines ^ancjangrrem^o! um Kevocaroni,s^ inlllbirorü zu Hülst zu kommen / und sieauß dem Elend zu erretten allergnädigst geruhen wollen.

Darüber :c.

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