)(148)( A*AsserdurchleuOigster/ :c.
Aklergnadigstev Kayser / König und Her!/ Her?!
As bey hiesigem höchstpreyßlichem Reichs - Hoff - Rath unterm neunten äpMrniperi,n außwendig bemerckter Sachen außgefallcnes Kayserliches allergnädigsslks Loncluliim haben Sr. Churfürst!. Durch!. zuPstltz / alsHertzogzu Gülichund Berg durch Dero zu jüngerem Landtag in Düsseldorf commimrte Rathe/ de-men dabey versambletcn Gülich- und Bergischen Landstanden gnädigst commumciren laßen/und Diese den Inhalt mit geziemender Ehrerbietung colleginlirer verlesen/ auch darauß/ undsonderlich ex klembro jlliu8 primo wargenohmen/weilen Seremüimuz zu AbthUUNg ä Zranizuzführender Beschwärungcn sich beständig anerkläre/ Ständen auch eine erkleckliche Erleichte-rung in denen Lands-Anlagen bereits angedeyen laßen/weniger nicht wegen der des Kriegs-iLvmmMnzrss halber im Stewr, Wecsen auß eigener Bewtgnus gethanen anderweithenVerfügungen seine Willfährigkeit und Lands - Vätterliche Neigung zu gütlicher Hebungaller übriger Beschwarden/im Werck selbsten zu erkennen gebe/ daß derowegen Ew-Kayserl.Majest. Stände allergnävlgst erinnert haben wollen / bey sogutem Anschein/ Ihrem Lands-Fürsten entgegen zu gehen/ die Landtags - Handlungen / und fürnemblich das dahin gehörigeVerwilllgungs- Geschafft zu beförderen: im widrigen aber/ was Sie auff die gegenseithigeBerichte einzuwenden/ solches allergehorsambst einzubringen.
Gleich wie nun aber dieses gantze Zuxpotirum ^lrefaü Lonclui! an sich selbst unerfindlich /und Stände mu denen armen Unterthanen unter denen eingeklagten Eigenthäklichkeiten undGebrechen nach / wie vor unerieichtert und ungetröstet seufftzen! mithin die Kayserliche allermil-tesle Vermuthung leyder' in keinem Stück vorbereithet/ viel weniger würcklich obhanden ist;also braucht es auch keines weiteren Nachsinnens/an welchem Theil die Willfährigkeit undwahre Neigung/ die Ucsach der fernerer Rechtsfertigung hinweg zu räumen ermangele ?
Dan: daß bey dem Landsfürstl.kUnitteno, außerhalb der in hiesigen HAiraris ersichtli-chen schrifftlichen leeren lüomettarionm/es jemahl die warhaffteimenüongeweftn/ oder annochscye/ den ^virenden Ständen/ und sZoniArenden Unterthanen die geringste kemeckjrungund Sublevarion zuwegen zu bringen/davon ist es so weich/daß in der jüngerer Landtags-pro-poüüon, und denen dar-nach ertheilten Landsfürstlichen Resolutionen (weiche alle bey diesseilhsuniängstexbibirterAnzeige desselben Verlauffszu befinden) kein einiges anderes Wort/ alsvon Erfordernussen/ «Einwilligungen / und Geld - Geben sich geäußert: inzwischenEber mit Eintreibung des im rongen Jabr Einsttthig und Jtrenrzrorje.xrouc etismnonciratiz,rnulro minus consemisnribuz Ftatibuz außgeschriebenen pxceil-ivtn (^ranri , und zwarendurch die schärffcste/ in benachbahrten Landen nie erhörte klilirzrische Lxecuriones (welcheschier so viel/ als das Stewr. ^nrum sich ertraget/ hinweg genohmen haben) dergestaltenfortgefahren worden / daß auch die execM-ende Soldaten selbst ein grösseres Mitlcyden mitdem völlig außgezchrtem armen (^onmizuemen/ als eben die jenige/ sodre^xecunonZ. 0räwsbefürdm/ gezeigt/ und derüber ihren Verdruß nicht bergen können.'
Was denen Gülich - und Bergischm Landen in jetzigen Regierunqs - Zeiten angediehm/weifet das diesseithsjungsihin subnum. 12.7. beygelegtes 5cbemzpoAulJrorum: worin nichtallein eine denen vorherigen Kayserl. suclicariz, und nach dem allerhöchsten Reichs - Anschlagund Bewilligung ungemeßene ZahlSoldattn.-anbcy verschiedene von Ständen allzeit wieder-sprochen- und dermalsten rechtshangigepun^m wegen der und S<Du!den;
dan wegen der von derverwittibterFr. Churfürstinnen xrTteuäirender und so^^-^s-^-Gelder: üemwegendeß ^olländtschen von zweymahl hundert rausend
Rehlr. / sonderen so gar die Gnaden - Gehälter sur die abgedanckte (Meiers: und was nureiniger unb'lliger Weise nach außgesonnen werden mögen/ alles denen Ständen zugcmmhctwerden wollen.
Jmgleichen ist es eine lautere Blendung/was von Veränderung deß Kriegs-dommi>sarists im Stewr - Weefen ex aclverso angegeben/ und ptXsupponirt worden: zumahlen dieVerfassung des gkgmftiths beygelegten die darunter obwaltende (^riolirgt/und Ver-fänglichkeit m pormzlibusgliugfamblich entdecket: mithin auchsattsamb crkiährtt/ daß so!»ches mcht auß eigener Bewegnüs/sonderen auff Veschwärung der Ständen/ und bloß zudem Ende von dem Landsfürstl. geschehen seye/ damit es vor diesem allerhöchsten
vlcsüeno den äusserlichen Anschein gewinne/etwas gethan zu haben: es ist aber an statt dieseslo gmanten Kriegs - (üomm»Ü3N3rs die sub num. 128. archerwghrte heimbliche inüruKion zu^snbelm den r. ^lawi nu^eri. erfölglich vier Tag zuvor/ ehe daszu Düffckdorff den vierten
ejulclem
WWW
.l. '
!«!
DWZV ^'7 ..
WWM/''
4