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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Merdurchleuchcigsier/;c. :c.

ülichmndBergische Landtstände von Ritterschafft und Stätten/ Anwaldts p«ncr. ' ^ ^

p-sten/haben auß Ihrer Churfürst!.. Durchleucht zu Pfaitz / Derselben Gnädigsten ^

Herren an Ew. Kayserl. Majest. der eingeklagter ei?-seitiger Außschreibung/ von An- - -

waldts prmcixalen nicht emgewtttigterGelt-Summcn halber abgtstatteten allerun- .'''.

tttlhänigsten Bericht ersehen / wie daß darin giimpfflich einqeschtichen scyeAls hätten er- ,

wehntePrincipalen / Vermög Landtags-Handtlungen VON denen Jahren 164?. !^6i. und '

z 681. die csniersI-Schulden/und zwarn desscnlhalben übernohmen / daß von ihnen selbst er- ^

kennt worden wäre / wasmaßenohne solche Ubernehmung ein Landts-Herz auß dem 8rsmdamcrali seine Hoff»Staat dem erforderten Occor gemäß Nicht erhalten könte; 'i'z -

W'e nun aber/ wan von Anwaldts Principalen derpunöksothanerCammer-Tchuldtn ...

nicht eben in allen seinen Umbständen gcrühret würde / Ihrer Churfmstl. Durchleucht zu x - '

Pfaltz Ministerium künftttgh'.ü sich dcßfals au ff derselben nachtheiliges stillschweigen zu be- V1. . -

duften umb so mehr Gelegenheit nehmen dörffte / als auß gegenwärtiger Sacken bißherigemVerla uffgleichfals mit Handen zu greiffen iit / wie Dasselbe nur allein dahin absehe / damit ^

deren Güiich-und Bergischen Landen uhralte / durch vielfältige / mit vorigen Landts»Herren ''

eingangen? Pa6ca,bestens bestättigte gerechtfahmen/und Freyheiten untergedracht.-Jhrer Chm- .'O' ^' '

fürsti. Durchleucht aber zu einer mit keinen Gesötzen beschrankter kandts-Regierung und '

Macht/zu seiner deß ^liniücrii allemiger Drilirät / und deren Landen Verderb/der Weeg ge-bahn-twe.De; . ee

So haben gedachte Gülich und Bergifche Landstande ohnumbgänglich zu seyn ermessen/ . . z

Ew-Kayserl. Majest. allerunterlhänigst vorzustellen / welchergestalt Stände der gesicherter ^ ^ . .Meinung ftyn / daß/wan Ew. Kayserl. Majest. der völliger Srsrus Csmer-Ijz aller IhrerChurfürjil. Durchleucht Chur-Fürstenthumbund Landen Cammeral-Gefällen / sambtdenenvaiauff hafftenden Schulden vorgezeigt/und ex^rmmret würde / alsdan sich völlig äußerensolre / daß dawuß nicht allein die Jährliche penstone?, sondern auch vor. und nach die dspi-rslisftlbst abgeführt/und daneben die Churfürsti. Hoff Staat mit geziemender Pracht / und^axMccntz unterhalten werden könte ; Gestalten Höchstgedachter Ihrer Churfürst!. l)o-msmslien bekcmlich weit einträglicher / als Meter benachbarten Chur-und Mrsten die ihrigejeynd; Welche ob Sie zwam nicht weniger ihren ^rsrum Czmeralem mit vielen Schulden be-schwöret haben / jedannoch an dem Landtsherrlichen Staat nichts abgehen-und zugleichdie d»mer.ä-Schu!den ex proprüz abführen lassen : ohne daß man'gehöret habe / daßBü-selbe ihren Unterthanen wider derselben W-llen dergleichen Schulden auffzutringen sich je-wahlen angemaßet haben solten ; Derohalben Van auch denen Gülich-und Belgischen Un-retthanen selbiger Schulden halber umb so weniger etwas zuzumuchen seyn will / als all dasje-nige der offenbahrer Wachest widerstrebet / was Jhrei Churfürst!. Durchleucht Dcwüerium von deren Güitch''Und Belgischer Ständen Widrigkeit in Emwillig'UNd Bevtrs-gungzu dcncn ^rvporrioninm Nothwendigkeiten / unddahcro veranlaster Dreirung derenCammer^Schutden angebracht und in obenvehntem Bericht angezogen hat ; Allermaßennicht einmahl zu tpecikcittn / vielweniger aber zu bewehren ist / welche Lsmersl-Schuldeiilolcher Ursachen halb?»- auffgmohmen worden / und zu welchen Nothwendigkeiten in ipecieStände ihren Beytrag zu thuen verweigeret haben ? Hingegen können die Gütick-undBergische Landtstände durch die Landtags^Handtlungen/und ihre prockocolla beweisen / undist es auch Ihre Churfürst!. Johan Wilhelm Höchststeligster Gedächtnüs s gleichwie m dem - r z

bey her besonder« Veäu6kion über die Laaco-Schulden erfindtlichem ^stjunöto luhlärr.ä. >

enthalten) gnädigst geständig gewesen/daß bey vorigen Kriegs-Zeitcn die Gülich-und Ber-gische Unterthanen über ihre Schuldigkeit und Krafflen/auch sogar über dasjenige/ was Ihrer '/

Churfürst!. Durchleucht zu damahliger Kriegs« Verfassung von Jahr zu Jahr pro K»o doo-ringen« zu comribuiren gehabt / ein großes zu Ihrer Churfürst?. Durchleucht gnädigsterÄt». ' ^'. ' . ^kisfacÄion, und Rühmung beygetragen haben ; Also daß keineswegs zu krmejstnseye / wieJhro Churfürst!. Durchleucht ex czut» ncccKrÄi^ ^ubücT . Zc 8caruiim suomm rcnirenüa m ^l!I ^ s 'conri ibuencliz eam re<zulstr!5 zu Creirugg einiger Schulden veranlaßer worden scye ? Und ' ^ '

mögte Gülich.und BergZlchen Landtständm / jo fern dir Norh es e» forderen solle / gar leicht

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di,O.ur« voIpti!.>ri-5«-'.vIllmin-!avffd-nFmgcrm zujchlcn/ welche einunsögli' " .

chks -dlorkrtt. / und dm5c-wm c.imcr.ilem in genenwchllgen gMwachrm Srandkgesetzet

haben ; daß aber Gülich-und B-rgifcheUnc-rchanen die solcher/ ol^andmrUr'säKW ,

der ohne Zuthun der Stande» «rcitte/auffdÄ« Cawmcehafftende Schulden in übernehmen/ 7^»^ .

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