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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Lxrr^us prsrocolli Jahrs 1698. VSNl 24.tM

UNd rcipeÄive 26.tM iVismi.

Olgendts istauffder Herren Haubstättischen bereits obanerwentes Anbringen / undOccsiione oesjcn / was Jl)w Churfürst!» Durchleucht wegen deß anverlcmgendmLvritens zur Hkyraths-UaÄen gnädigst vermelden lassen/per Majors beschlossen wor-den / zum Herren Hoff-Cantzleren (umb mehrere Erläuterung darab zu vernehmen)

HU Emiren ; (wvci iplum lekrum^ivirareniibuz, UNd dMMgst auch folgendts st>lchtSden Herren Belgischen moieconsuekc» hinterbracht worden.

V Lxpott ist dae^oncepc deß anverlangenden <lvklLN8Ü5 und ^ppro'oanon der Churfürst!.

Heyraths^üen nochmahlen mpleno vor-und abgelesen / und dieserthalb gut befundm wor-den/ bey der zum HofsCantzleren abzugehen bereits rclolvitter vepmarion ein anderes zuWcschwarder Landen weniger xrXjuciicüliches Lonsensuz zu begehren / und mithindemselben mehrers vorzustellen / daß / nachdeme Jhro Churfürsil. Durchleucht Theils gnä- '

digst selbst / Theils auch durch ermclten Herren Host- Eantzleren die Erklärung gethan haben, Dc W

gnädigst inremiomrt zu seyn / dievomGwß-Hertzogen von Florentz außzahlende Heyraths- . ^

Gelder zu Ablegung deren auffdie new»anerkauffte Grastschastc Meegen, und restzeÄivcHensihaste RavenstemHafftenderCapicsi-Schulden zu verwenden -ob nicht ein mehr zu--längliches Mittel ftye/die Gnädigste Fr. Churfürstin der ssettirurivn halber mehrers zu verst- - -

cheren/wan allsolche Oor^l.Gelder zu Ablegung deren auff hiesige beyde FürsHnthumbm/undLanden Hafftender ansehentlicher Lapiczlien/als sonderbahr das Lottarmgische auff die Rhent-Metsterey M-llm und Born/und resi?eÄlve den Zoll zu l/rmunä von hundert tausent Reichs-thaln' species sprechendes eapicÄhund mehr andere dergleichen zu verwenden ? Gestalten alsomehi höchstgemelte Gnädigste Churfürstin in Krafft und Gefolg deren bey Ubernchmungder Cammer-^2plc2!ien eingangener donclmonen mehreres gesichert/ und also folglich unvon-nöthen seyn würde / diese Landen mit femerweitigem newen Last in Fubiläium zu beschwören,und deß unverlangten Coisscnz halben weiters zu guoclüberiren ; gantzohne auch, und umbso mehr die Graffschafft ^leeZen, und Herzschafft Ravenstcin / zu diesen Landen nowrie auchnicht gehörig/und davon gantz inclcpenäem ftynd / und also folglichen was zu derenselbmErleichterung durch Ablegung darauff hafftendcn Schulden gerelchig seyn wird / diesen Lan-den zum Beschwur nicht anwachsen tönte zc. mit oem Zusatz / daß gemeltcr Herz Hoff-Cantzler dieses alles wie vorermelt Seiner Churfürst!. Durchleucht also zu hinterbringen/undzu dessen gnädigster ^ZreZirung alle diensambe Befürberung beyzutragen/ ober doch sonste»beliebigen möge / andere Mittel vorzuschlagen / wie sie vermeinten / daß Jhro Churfürstl-Durchleucht mit dieser Landen wenigstem Beschwör gewillfahret werden könte

Als nun folgmdtS der Bergischer 5^nclicu8L5ken, und ich zum Herren Hoff-Cantzle-AN gefordert worden / so hat derselbe ^lanäaro Serenissimi vermeldt: daß Jhro Churfürsil.

Durchleucht / weilen Dieselbe gnädigst vernehmen / daß Herren Stände mitderkellmonnicht allerdings fettig wären / denmseiben die Zeit biß morgen / gestalten alsdan ünssssrzu reieriren gnädigst erlauben thäten mder Hoffnung/ es würden Herren Rltterbümgesichin pnn6to deß anverlangenden Lonlensüz indessen nähers erklären / und sich darinfa/6 dergestalthcrauß lassen / daß Jhro Churfürsil-Durchleucht Ursach haben mögen dabey gnädigst 51-

Äsfaii zu seyn/worzu dän Herren Rittcrbürtige sich umb so viel balders zu entschlieffen / weilen . ...

Ihre Churfürsil. Durchleucht gnädigst inrenrionirt seynd / auch bereits derentwegen mit dem

SMn^°°^r«^ttdabm, d»vom Gwß-Htttzogen von Florentzaußzahkndc Chur. --WH»»,." -»ur!iI.Oa»l-G-lcerdas-lbji-nnach undnachzuempfangen / undselblgezur Ablagungderen

auffdie Groffjchaffr ^ee^en, und Hersschafft Ravenstein Hafftender Schulden zu verwen- i . - ..

den ;' Gestalten dcmnechst die Gnädigste Churfürstiu und Fraw der kelwmion vvrib hal- -

ber auffdbgemelte beyde Oerther zu versicheren ; Also daß deßfals die 5ecuricät anst diese Lan- ^ . ,

den nur allein in Zublicsium vel pro rara gegen die übrige Chur-Fürstenthumben / und Landengnädigst anverlangt würde: mit der beygefügter Fmcemivn, daß Jhro Churfürst!. Durch- '

keucht gantz nicht gemeint wären/der Herren Ritterbürtigen Ihre Petson und Güthere darun- ' -

tereiniges Sinns zu verbinden / deßfals dan auch dieselbe wohl gesichert seynd / undsichgnuasamb beständigpr^camioniren mögten; "' .

Nachdeme nun folgendes ermclter Her! Hoff-Cantzler den Herren und mich zusich forderen lassen / hatderselbunS mehrers bedeutet : Jhro Churfürst!. Durchleucht alleSaußführlich hinterbracht zu haben / und hätten Jhro Churfürst!. Durchleucht ihtm gnädigst ^ .

auffgeben / uns beyden Nahmens der Herren Ständen hinwider zu bedeuten , daß Jhro

Chuv. ^

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