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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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tionskkecek bemächtiget warm; und hätten Sie dahero den anvttlangmden tlonlenz inplo, einen für Gültsche/ den anderen für Bergische Ritterbüttige schrifftlich verfassen laßen»Jmmaßm höchstgem. Jhro Churfürst!. Durch!, solchen gnadigst selbst verlesen wollen /promeriamfaHum; und haben darauff durch den Freyh. von blu^enporr auß Dero CabinetFeder und Dienttn hinunter ins ^uäientz - Zimmer bringen laßen / und demnegst vermeldt:es hätten Ritterbürtige Landstande solche« also in Dero hohen Gegenwarth also gleich zuunterschreiben/und der Widersetzlichkeit halber sich wohl zu bedencken- gestalten / wieJhro Churfürst!. Durch!. allschon gnuasamb befugt waren / das jenige/ was nach und nachdießerthalb von Dero künfftigm5uccellore MdMMColleZUZvoranäo referirt/beybracht undanvermeldtworden/ auffs allerfcharffesie mit dem Schwerdt / oder sonsten gesänglicherEinführung nacher Gülich/ oder auch in andere Weegen gnädigst ernstlich zu anden/ undsonsten das jcnig vorzustellen / worzu sie auß Lands - Fürstl. hoher Macht / und Obrigkeitbefugt / und berechtiget wären -. Sie dannoch fthen wollen/ wer sich auß ihnen der Un-terschrifft - halben unterthänigst entziehen / und würcktlch zu unterschreiben wieldersetzlichweigeren würde?

Und als nun höchstgem. Jhro Churfürst!. Durchl. solchemnach beyden Gülich - undBerg. vireQoren gnädigst ernstlich zugeredt/ daß also gleich unterschreiben sotten ; so habhöchstersagter Churfürst!. Durchl. Ich in tieffester Unterthänigkeit gehorsambst vermeldt/in beyden ol!eZU8 unanimirer beschlossen zu seyn / daß niemand einen anderen ^ontenz / danwie selbiger von Ritttrbürtigen Landständen dolle^ialirer beliebet worden / unterschreiben/und zeichnen solte: mit dem Zusatz/ dahe ein/ und andere dannoch ex mem mzjori, oder auchsonsten cvmra donciizlüm unterschrktden würde / daß allfolche Unterschrifft für nicht ge-schrieben und unverbindlich / auch null und nichtig gehalten werden sötte ; worauff danauch ersagte beyde Herren Direktoren sich hinwioer bezogen/ und anbey unterthänigst gebet-ten/ Ihnen in Ungnaden nicht zu vermercken/ daß comra donclusam, wie vorgemelt / denconler.8 nicht unterschreiben könten;

Denen dan der Freyh. von beerocj zu öorn, der Erbfchenck von vlzrren zu proinkeim,und Httt von i'nxs zu Dnclenber^ : als wohl auch Bergischer Seithen der Freyh. von>Vacluenäonclc, zuXVincKelbMlco eingefolgt/und auß angeregten Ursachen nicht unter-schreiben könten/ mehrers vermelt/ und allen von JhroEhurstrstl» Durch!, beschehenen jkar-cken Zureden ungehindert nicht unterschrieben haben ;

Indessen haben Jhro Churfürstliche Durchleucht Bero Geheimben-und Hoff-Räthen/undsonstenHenenjenigen/ sdHoff- Chargen haben/ deß Unterschreit) ms-halbergnädigst ernstlich zugeredet/und sie dahin veranläßet / und zwaren anfänglich dem Ober-"Hoff - K4arcbailen Freyh. von >lelle!roä5 mit diesen kormalibus zugesprochen: er ist meinRath/und Ober- Hoff^3rckÄ!l,unterschreib er es; und so foreh mit den übrigen DeroHoff-knitteren und Herzen Räthen;

Worauff dan Dieselbe/ ohne ichtwas zu melden/ also gleich unterschrieben haben.

Die übrige Hmen Ritterbürtige Landstände aber haben mehren theils sich auffvoran-gemeltes donclulum der beyder Rittelbürtiger LolleZiorum bezogen/ und Sie dahero/daßnit unterschreiben könten/gnädigst zu entschuldigen unterthänigst gebettemmit dem Zusatzjedoch/ weilen es Jhro Churfürst!. Durchl. ablolure gnädigst haben wollen / und befehlen /so müßen sie endlich umb derhalben Dero Ungnaden nicht einzulauffen/ auß Dero gnädig-sten Befehles unterschreiben/ sonderbahr aber der Herz Graffvon ttsnfelä, undFreyh.von l^renriiL zur Lauvenburg/Freyh. von ^orrenb^cb zu Lracbel, Herz Commenäeur Freyh.V0N k ^errernick, Htl Z V0N 5ckzrrenlzelZ, Her: V0N tttllesbeim UNd Mtht ändert Zt. Und ha-ben indessen Jhro Churfürst!. Durchl. auch solchemnach das jmig / was der Herz Hoff-Cantzler wegen vornemblicher Versicherung der gt^idigster Churfürstinnen auff kavenikm.und k^leeZen, und daß sonsten diese Landen nur evenrualiter in Fubsiäium pro rara gegen übri-ge Ihrer Churfürst!. Durchl. Chur-und Fürstenthumben / Land - Grass- und Herzschafftendavor obüZirt seyn soiten/zu mehrmahlen erhohttnd anvermeldt / undüncerirthat/ gnä^digst widerhohlter bestattiget.

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