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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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«s wttdmHochgid. Ihre Fürstl. Durch«. solchem allem gebührlich nachkomme«, mit M

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weicheren Werbung m Ruhe stehen / und die Gülich - und Bergische Lande weiters nicht '

Zraviren.

Bescheid in Sachen der Gülich- und Bergis. Landstandm ^

donrra

Pfaltz-Newburg. L>c 2:. ?cdi'uarui640.

dlaußula cc>ucerncu8.

Lxtraöius protocOlli (ÜstiLcllari^ VOM 4ttN ^UAuiit 167).

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Lsauß Ihrer Hochfürstl. Durch!, gnädigster Verordnung Deroselben Gehcimbe/ undRcgierungs - Räthe auß denen bey gegenwärtigem Landtag versamblelen Gülich- undBergischen Landständen auß Räthen / Ritterschafft / und Stätten einige zu Ihnen' zu oKj)ucirenM'nneren / und selbige in die Hoff- Cantzley erscheinen zu laßen / begeh,ret. dem. Landständen Oepumte auch darauff compamet/ ist denselben/von höchstgem. Ih-rer Hochfürsil. Durchleucht - wegen kurtzlich vorgetragen worden: was maßen Sr. Hoch-fürstl. Durch!. lXocuracor und ^ävocarnz zu SpeyrVicenrizlU5 Walraff unlängst anherogehorjambst berichtet / daß wegen alter und newer Camnm- Zteler/ so dem Kayjerl. Läm-mer- Gericht beyder Hertzogthumben Gülich und Berg-halben annoch außstünden/ welchesich auff ein mercklichcs / und Vermög der zugleich übcrschickter Verzeichnis über die drey-zehn tausend Reichskhaler betragen thäten / der Reichs -kiscal eifferigst umb deren Bezahlungangeruffen/ und ^ianäarum cxecutivum erhalten/ man auch bereits Ihrer Hochfürstl. Gn.zu Münster / als des Westfälischen Cmyßes mit - außschrMnden Fürsten die Lxecmivn«uffgetragenhabe.

Wiewohl nun höchstgem. Ihre Hochfürstl. Durch!, dasjenig/was wegen dero obgem.beyder Fürstcnthumben Gülich und Berg zu besagtem Cammer- Gericht Unterhalt beyge-schaffet werden müße/ auß dero Cammer- Gefallen zwam gern wollen abführen laßen;alldieweilm aber erm. dero Cammer - durch das nunmehr einige Zeit hero gewehrtesKriegs-Wesen zimblich excenmret/und dergestalt mercklich geschwächet worden/ daß auch/wie gern sie immer wolten/ Dieselbe solchen Hinderstandvor diesmahl abzuiiatten nit vermö-gen.- Se. Hochfürstl. Durch!, gleichwohl aber auch in Sorgen stünden / dahe man mitZahlung derselben länger zurück halten würde / villeicht die bereits anbefohlene Lxecucion ge-gen diese Landen vorgenohmen / und also dardurch verursachender großer Schade dero Lan-den und Unterthanen weilh Harm fallen mögtt; so hätten Ihre Hochfürst!. Durch!- eineNothturffc erachtet / solches dero getrewm Lieben Gülich - und Belgischen Landständen außRäthen/Ritterschafft und Stätten zu Gemüth führen zu laßen : mit dcmangehefftem Er-sinnen/ daß sie Landstände bey solcher vor angeregter Bewandtnüs dero Cammer- Staats/dahe Ihre Hochfürstl. Durch!« auch ihre eigene Vornamen zu vetenston des Vatrerlands beygegenwärtigen donjunckuren vielfältig anzugreiffen benöthiget worden / in diesem WMDeroselben vor diesmahl/und ohne und unter die Armben zu greißm/

und bey jetzs bevorstehender Einwilligung etwa eine zulängliche 5ummam mit beyMMwölken/ damit man selbige auff Abschlag obgcmclter Schuldigkeit zahlen/ mithin das LaM-

As dan die von Ihrer Fürstl. Durchl. dem Her:n Pfaltz-Grafen bey dem sinke-bruaklo süngstverwichenen 16^9. Jahr gehaltenem Landtag begehrte Comribmionfür zwey tausend zu Fuß/und etliche hundert Pferd betreffen thut / weilen solches denen luboaco 4.?el?r. undss.August. 1657. ergangenen und den ! i.OÄob.UNd 10. diovembr.ncchstverwicheneni6z8. Jahrswiderhohlten Verordnungen zuwider lauffet/ Krafft deren Sr.Fürstl. Durch!, mehr nicht als Loo. zu Fuß/ und ein htmdere zu Pferd / dergestalt ver-wtlliget / daß die Monathliche Bezahlung Vermög der Lands - ?iivüexim beschehcn solle; al-so laßen Jhro Kayserl. Majest. bey jetzt gehörtem ^clucirtem dkumero verbleiben; Mdem gnädigsten Befelch/ daß Jhro Fürstl. Durch!, dieje Anzahl nicht überschreiten / undwas darüber geworben / alsbald abschaffen : die Stand aber die Conrilbmion zu Unterhal-tung dieser acht hundert zu Fuß/und ein hunoert Pferd hievor auffgelegter Maaßm ordent-lich liefferen / und sich dessen im geringsten nicht verweigeren sollen.

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