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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Landtags Ahnschreiben vsm Jahr 17??.

Von Gottes Gnaden Mr Lar! Philipp / Pfalez-

Graff bey Rhein/zc.

Nftren gnadigßm Gruß zuvor kiebe Gettewr - Nachd««

Wir die / in negsivougem Jahr vorgewesene / und in 9KN letzthin abgcbrochtneGülich-und Belgische Landtags Handtlungm auff den 18. negsibevorstehenv^Monaths in dahilsiqcr Unserer Haupt'Statt Düsteloorff reAllumirenzuf^sengnädiast entschlossen ; Ais unvechalten es euch mit dem gnädigsten Befelch hiebey / hgßihr euch auffvorgemeitc Zeit dahicr cinfiaden sollet / Gestalten ncbens übrigen Unsmnge.trewen lieben Lanbtständen das jenige/was deß Vattcrlandts Wohlfarth / und soGsMSachen Nothdurfft erheischen wird / äelibemcn und mtschliessen zu helffm. Versehendesdessen also / und scynd euch in Gnaden gewogen. Düsseldorffden^s-^ 1711.

Auß Höchstgemelter Jbrer Churfürstl. Durchleuchtsonderbahrem gnädigstem Befelch. :c-

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Landtag6-I4opoiirion. eröffnet den ritkliAprtl. 1721.

Em Wurchleuchttgsien Uürsten und Amen/

Herren Pstattzgrassen bey Rhein / deß

Heil.Röm. Reichs Ertz Schatzmeisteren mW Churfürsten / m Bayren/zuGültch/Cleve/und Berg Hertzogen/Fürsten zu Mörß/ Grossen zu Veldentz/derMarck/Sponheimb/und Ravmsberg / Herren zu Ravenstem.tt. wird mitbesonderem gnädigstem Vergnügen zu vernehmen seyn / wan dero getrewe/liebe GültchmndBcrgische Landtstände von Räthen/Ritterschasit/und Stätten / ausi das von Seiner Chur-fürst!.Durchleucht zu kezssumirung der in negstvorigemJahr abgebrochener dortiger üandtags-Handlungcn ohnlängst beschehenes Beschreiben sich daselbst in nahmhaffter Anzahleingesun.den haben werden ; Höchsigemelte Jhrs Churfürstl. Durchleucht erachten allerdings un-nöhtigzuftyn / bey gegenwärtiger Affcerfolgung der nur ausi einige Zeit auffgehobmer/undaußgestelter veliberattonen / die Beschreibungs'Ursachen weithwendig anhero zu erhohlmiBeziehen sich dahero / umb allen Anlaß zur Verzögerung dero hohen Orths möglichstzu verhüthen/auss die jenige proposttton , welche besagten dero Güllch-und Bergischen Landt-ständen in ^uZusto negstvorigen Jahrs erö ffnet worden ist zumahien darinnen die triff-tige B 'wegnussen der damahliger Beschreibung zu dem annoch zu keiner Endtschafft gediehe-nem allgemeinen Landtag so wohl/als die ohnvermewtliche Gelt- Ersordtrntissen der Länge nachenthalten/und aufgeführet siynd : ausser allem Zweissl stellende / gedachte dero gttttwe/liebeGülich-und Belgische Landtstände von Räthen/Ritterschafft/und Stätten / werden in so ge-raumer Zeit den wichtigen Inhalt sothaner anhero erhohlender Landtags-propostrion reifflichsterwogen-die dabey außgetruckteohnumbgängliche Nothwendigkeiten/ und übrige UmbMtrecht parrioüsch zu Gemüth gezogen/ und zur Gnüge begriffen haben / mithin nunmehroim Standt seyn/ohne Verahnlassungder mindersterWeitherungenzudem Haubt-WerckjUschreiten / und zu Erlpahrung der denen armen Unterthanen lediglich zu last-mithm denenjeni-gen/welche ahn dem Verzug Schuldt tragen/zu schwärer Verantworthung fallender Kösien/zu ehebaldiger gedeylicher Endtschafft allen Fleisses zu beförderen ; und gleichwie vorbe-deutete unaußsetzlicheNolhturfften nicht nur ins gesambt annoch bestehen / sondern dardurchmercklich vermehret werden / daß höchstged.Jhro Churfürstl. Durchleucht bey dermahWannoch tmmerforth inmnd außerhalb deß Reichs sehr mißlich und hüchstgefährlich sich anlas-.senden Leüfften / umb bey allen Befehdungs-Fall zu deß Vattcrlandts allgemeiner Wolst-fahtt/und ihrer der Gülich-und Bergischer Landtständen selbst älgener doviervarivri zuderbt-nökhigter Gegenwehr destthunliäss gefast zu seyn / auß Antrieb der für dero sämtliche liebe A-tcrrhanen hertzinniglich hegender Landes Fürst-Vätterlicher Liebe / und obtragmder ohmrm^deter Vorsorge/sich allerdings vermüssget gesehen haben / über die von demselben im negsM'gen Jahr beschlossen-und guten Theils dewmckte äuZmem-mon dero KriegS-MannschasstB

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